II. Fragestellung
1. Wie viele Maßnahmen der Eingliederungshilfe werden gegenwärtig in der Stadt bearbeitet?
2. Wie ist das Verhältnis der Bewilligung zur Ablehnung der Anträge?
3. Welche Gründe für eine Ablehnung werden angeführt?
4. Kann man davon ausgehen, dass alle Antragsberechtigten auch entsprechende Anträge stellen? (Wenn nein, warum nicht?)
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
zu Frage 1:
Derzeit befinden sich folgende Fälle (Stand: 31.07.2011) in der Bearbeitung:
204 teilstationäre Fälle
50 Fälle Besuch eines integrativen Kindergartens
170 Fälle vollstationäre Eingliederungshilfe, davon 104 Fälle mit Tagesstrukturierung
(Tagesstätte und Werkstatt für Menschen mit Behinderung)
101 Fälle ambulante Eingliederungshilfe (Ambulant Betreutes Wohnen)
120 Fälle Frühförderung
10 Fälle Familienentlastender Dienst /Integrationshelfer
655 Fälle der Eingliederungshilfe insgesamt
zu Frage 2:
Insgesamt erfolgte in 98 % der Fälle eine Bewilligung und 2 % der Fälle wurden abgelehnt.
zu Frage 3:
Die Gründe für die Ablehnung lagen in der fehlenden Zuständigkeit der Stadt Eisenach. Desweiteren mußte Fälle aufgrund von vorhandenem übersteigenden Vermögen abgelehnt werden.
zu Frage 4:
Aufgrund der Beratung bei Vereinen und Verbänden, bei Frühförderstellen sowie weiteren Leistungsanbietern, aber auch beim Sozialamt bzw. anderen Sozialleistungsbehörden erfolgt die Antragstellung.
Wieviele Bürgerinnen und Bürger, trotz eines möglichen Bedarfes an Eingliederungsleistungen, keinen Antrag stellen ist nicht bekannt.