II. Fragestellung
1.
Welche Windvorranggebiete auf der Gemarkung der
Stadt Eisenach wurden durch die Regionale Planungsgemeinschaft im Vergleich mit
den von der Stadt beantragten Flächen genehmigt bzw. zur Auslegung gebracht?
(Bei Abweichung vom Antrag der Stadt bitte Abweichungen mit Begründung
beifügen.)
2.
Wie viele Anträge auf Genehmigung von
Windkraftanlagen liegen bei der Stadt vor?
3.
Wie ist der Stand der Bearbeitung bzw. der
Genehmigung?
4.
Wie lauten die Beschlüsse der betroffenen
Ortsteile zur Ausweisung der Windvorranggebiete?
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1:
Im vorliegenden Entwurf zur Änderung des Regionalplanes Südwestthüringen ( RP ) erfolgt eine Neuausweisung eines Vorranggebietes Windenergie “W-neu 1 – Reitenberg Nord/Mihla”.
Damit wird nur eine geringfügige Teilfläche der von der Stadt beantragten Erweiterungsfläche berücksichtigt. (siehe Plan + Legende zum Plan )
Als Ausschlusskriterien werden im RP u. a. Naturparks (vorhandene / im Ausweisungsverfahren befindliche), Bauschutzbereiche von Flug- und Landeplätzen und der Schutz von Lebensräumen sowie Brutplätze von besonders gefährdeten Vogelarten aufgeführt.
Von den durch die Stadt Eisenach vorgeschlagenen Flächen sind der Naturpark Eichsfeld-Hainich-Werratal, der Bauschutzbereich des Verkehrslandeplatzes Kindel und belegte Rot- und Schwarzmilanhorste (2010 aktuell erfasst) betroffen.
Zu Frage 2:
Es liegen derzeit 2 Anträge auf Genehmigung von WKA im Bereich Hötzelsroda/Stockhausen und 13 Anträge im Bereich Neukirchen vor.
Zu Frage 3:
Für 7 Anträge wurden Vorbescheide hinsichtlich einzelner Genehmigungsvoraussetzungen erteilt.
Zu Frage 4:
Zur Abgabe einer Stellungnahme im laufenden Anhörungsverfahren zum RP wurden auch die OSR der Ortsteile Neukirchen, Hötzelsroda und Stockhausen aufgefordert. Diese können zum derzeitigen Verfahrensstand noch nicht vorliegen.
Anlagen