II. Fragestellung
Wir fragen den Oberbürgermeister:
1. Liegt
dem Oberbürgermeister das Ergebnis des Gutachtens zu den Garagenpachten vor ?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis ?
Beantwortung
Sehr geehrte Damen und Herren ,
in Beantwortung Ihrer Anfrage zur Thematik der Ermittlung der Ortsüblichkeit der Entgelthöhe bei städtischen Garagengrundstücken liegt nunmehr das in Auftrag gegebene Gutachten vor. Seitens des zuständigen Amtes wurden unter Beachtung der gutachterlichen Vorgaben die verpachtungsrelevanten und haushaltsmäßigen Auswirkungen ermittelt.
Da es aufgrund der DDR-Übergangsregelungen (Schuldrechtsanpassungsgesetz u. Nutzungs-
entgeltverordnung ) für Garagengrundstücke auf fremden Grund und Boden eine Vielzahl von
Sonderregelungen zu beachten gilt , wurde meinerseits festgelegt für den Haupt -und Finanz-
ausschuss ( 16.09.2009) sowie nachfolgend für den Stadtrat am 18.09.2009 eine umfängliche
Berichtsvorlage zu der in Rede stehenden Angelegenheit zu erstellen und vorzulegen .
Dieser Berichtsvorlage können Sie die Ihrerseits gewünschten Angaben entnehmen .
Nachfolgend ist für die Stadtratssitzung am 27.11.2009 die Einbringung der zugehörigen Be-
schlussvorlage vorgesehen.
Ich bitte um Kenntnisnahme .
Mit freundlichen Grüßen
M. Doht
Oberbürgermeister