Betreff
Anfrage der B 90/Die Grünen - Umverlegung B 19
Vorlage
AF-0014/2009
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

deshalb fragen wir den Oberbürgermeister:

 

1.      Welche Vorkehrungen trifft der Oberbürgermeister bezüglich des Inhaltes der Verwaltungsvereinbarung zur Baulastübernahme der B 19 durch die Stadt hinsichtlich der Möglichkeit, dass die "große" Variante der Umverlegung der B 19 nicht realisiert wird?

 

2.      Wie wird das finanzielle und verkehrstechnische Risiko abgesichert?

 


Beantwortung

 

Zu 1.

 

Die Stadt Eisenach hat das Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Medien gebeten, eine „Rückfallklausel“ in die abzuschließende Vereinbarung aufzunehmen, welche garantiert, dass die Baulast an der B 19, sofern der Bund sein Pläne zur großräumigen Umverlegung der Bundesstraße aufgeben sollte, wieder vom Bund übernommen wird.

 

Zu 2.

 

Ein finanzielles Risiko ist nicht zu erkennen, da bei derartigen Baulastübergängen die zusätzlichen Kosten aufgrund einer Ablösevereinbarung zwischen Bund und Stadt für die zu erbringenden Unterhaltungsaufwendungen durch den Bund abgelöst werden. Hinsichtlich der Höhe der Ablösesumme müssen noch Abstimmungen zwischen dem Straßenbauamt und der Stadt erfolgen.

 

Ein verkehrstechnisches Risiko wird nicht gesehen.