Betreff
Anfrage der B 90/Die Grünen - Ausleihe von Kunstgegenständen des Eisenacher Museums
Vorlage
AF-0016/2009
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

deshalb fragen wir den Oberbürgermeister:

 

1.      Welche Kunstgegenstände aus dem Besitz des Thüringer Museums sind im einzelnen und wohin ausgeliehen?

2.      Welche vertraglichen Regelungen hinsichtlich der Ausleihe und Pflege für den jeweiligen Gegenstand wurden getroffen?

3.      Wann ist geplant, das jeweilige Ausstellungsstück nach Eisenach zurückzuholen und wie soll es in die Ausstellung des Thüringer Museum integriert werden?

 


Beantwortung

 

1.      Welche Kunstgegenstände aus dem Besitz des Thüringer Museums sind im einzelnen und wohin ausgeliehen?

 

Siehe dazu die aktuelle Leihgaben-Liste (Anhang)

 

 

2.      Welche vertragliche Regelungen hinsichtlich der Ausleihe und Pflege für den jeweiligen Gegenstand wurden getroffen?

 

Alle vertraglichen Regelungen sind in dem regulären Leihvertrag aufgenommen. Die Regelungen sind für alle Leihgaben-Nehmer gleichlautend. In der Regel variieren die Versicherungssummen, die Leihzeiten, die Transportbedingungen, die kostenlose Abgabe von Veröffentlichungen (Kataloge) sowie Spezifika über die Sonderabsprachen getroffen werden. (Regulärer Leihvertrag des Thüringer Museums im Anhang)

 

3.      Wann ist geplant, das jeweilige Ausstellungsstück nach Eisenach zurückzuholen und wie soll es in die Ausstellung des Thüringer Museum integriert werden?

 

Die ausgeliehenen Gegenstände kommen in obligatorischer Manier nach Beendigung der Leihfrist in das ausleihende Museum zurück. Das Ende der Leihfrist richtet sich nach dem jeweiligen Ende des spezifischen Ausstellungsvorhabens. Das Ende der Leihfrist ist Bestandteil eines Leihvertrags. Nur in Ausnahmefällen, die Wochen vorher mit ausreichendem Grund und schriftlich erfolgen müssen, werden Leihverträge verlängert.  Bitten um Verlängerung der Leihgabe infolge Ausstellungsverlängerung sind der häufigste Grund für eine zeitliche Verlängerung der Leihe.

 

Grundsätzlich ist festzustellen, dass der Leihverkehr zwischen den Museen weltweit zu den  museumsüblichen Geschäftsvorgängen zählt. Die Museen richten Sonderausstellungen aus, zu denen die eigenen Exponate einen Grundstock bilden. Um das Thema umfassender darzustellen, werden andere Häuser um Leihgaben gebeten. Auf diese Weise ist jedes Museum gleichzeitig Leihnehmer für eigene Sonderausstellungen oder Ausstellungsprojekte und auch Leihgeber für fremde Sonderausstellungen oder Ausstellungsprojekte. Eine Leihe definiert sich unter anderem durch die begrenzte Zeit und die davon nicht tangierten Eigentums- bzw. Besitzrechte.

 

Die 10 Leihgaben des Thüringer Museums an die Mühlhäuser Museen erfolgten im Hinblick auf ein großes Ausstellungsvorhaben in Mühlhausen im Jahr 2002. Die Kosten für die notwendigen Restaurierungen wurden von den Mühlhäusener Museen getragen. Dafür wurde die Leihdauer auf mehrere Jahre anberaumt. Die Leihe läuft 2010 aus und wird obligatorisch behandelt werden. Dem Thüringer Museum liegt bislang kein Ersuchen um Verlängerung vor. Die Sammlung Mittelalterliche Sakralplastik des Thüringer Museums in der Predigerkirche beläuft sich auf 300 Stücke. Ein Drittel des Gesamtbestandes ist in der Dauerausstellung der Öffentlichkeit zugänglich. Seit 1994 respektive 2009 kann ist in der Predigerkirche die Dauerausstellung in zwei Räumen besichtigt werden: 1. Unterkirche und 2. Erdgeschoss. In der Unterkirche wurde die Dauerausstellung 1994 eröffnet. Eine erste Erweiterung wurde im ersten Halbjahr 2009 realisiert (Ausstellungsraum im Erdgeschoss). Bis zum Ablauf der Lutherdekade (2017) soll die Dauerausstellung in der Predigerkirche eine zweite Erweiterung erfahren.