Betreff
Stellungnahmen der Stadt Eisenach im Rahmen der Anhörung zur Fortführung des Planverfahrens und zur Änderung des Regionalplans Südwestthüringen
Vorlage
0706-StR/2011
Aktenzeichen
61.23.14.RP
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

den Stellungnahmen zur Fortführung des Planverfahrens und zum Entwurf der Änderung des Regionalplans zuzustimmen.


Begründung:

 

Das Verfahren zum Regionalplan Südwestthüringen (RP) wird nur zu der Problematik der Windvorranggebiete erneut eingeleitet und erfolgt in zwei Schritten:

1.      Fortführung des Planverfahrens

Im genehmigten RP wurde der Teil 3.2.2 Vorranggebiete Windenergie von der Genehmigung ausgenommen. Das Planverfahren für diesen Teil wird jetzt fortgeführt.

2.      Erste Änderung des Regionalplans.

Zusätzlich sollen zwei neue Vorranggebiete ausgewiesen werden. Da diese Flächen nicht von der Genehmigung ausgenommen waren, erfolgt eine Änderung des Regionalplans.

 

Beide Planentwürfe wurden am 19.07.2011 durch die Planungsversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen (RPG) freigegeben und die Anhörung und öffentlichen Auslegung beschlossen.

 

Die öffentliche Auslegung erfolgt bei den in der RPG zusammengeschlossenen Gebietskörperschaften – und somit auch in der Stadtverwaltung Eisenach – vom 29.08.2011 bis einschließlich 01.11.2011.

 

zu 1. Fortführung des Planverfahrens

Ausgehend von dem Gesamtkonzept und einem geänderten Kriterienkatalog wurden 38 Windpotentialflächen untersucht. Im Ergebnis der Überprüfung werden in der Planungsregion Südwestthüringen 13 Vorranggebiete mit einer Gesamtfläche von 546 ha ausgewiesen. Damit werden im Vergleich zum Stand 01.12.2009 (Beschluss der RPG zur Genehmigungsvorlage des RP) 136 ha mehr Vorranggebiete vorgeschlagen.

In Eisenach befinden sich folgende Vorranggebiete Windenergie:

-          W-1 – Reitenberg Nord II / Eisenach                         (ist neu dazugekommen)

-          W-2 – Reitenberg bei Neukirchen / Eisenach, Krauthausen 

-          W-3 – Hötzelsroda / Eisenach, Hörselberg-Hainich

 

zu 2. Erste Änderung des Regionalplans.

Zu den o. g. 13 Vorranggebieten sollen zwei neue Vorranggebiete ausgewiesen werden. Da diese Flächen nicht von der Genehmigung ausgenommen waren, erfolgt eine Änderung des Regionalplans. Mit den zusätzlich 61 ha werden in der Planungsregion Südwestthüringen damit insgesamt 607 ha als Vorranggebiete für Windenergie ausgewiesen.

Diese zwei Gebiete sind

-          W-neu1 – Reitenberg Nord I / Mihla und

-          W-neu2 – Hötzelsroda / Eisenach, Hörselberg-Hainich (Erweiterung),

wobei nur W-neu2 auf der Gemarkung Eisenach liegt.

 

Die Stellungnahmen der Stadt Eisenach zu beiden Verfahren plädieren für eine Ausweisung einer zusätzlichen Fläche als Vorranggebiet östlich der Landstraße zwischen W-1 und W-2. Die Forderung zur Erweiterung erfolgt mit dem Ziel, eine Verbindung zwischen beiden Flächen herzustellen. Im Zusammenhang mit der Ausweisung des neuen Vorranggebietes W-neu1 auf der Gemarkung Mihla ist dann ein großer, zusammenhängender Windpark auf dem Reitenberg möglich.

 

Dieser Teilbereich entspricht einer Fläche, die bereits der RPG mit Beschluss des Stadtrates vom 26.11.2010 als weiteres Windvorranggebiet vorgeschlagen wurde.

Diese und die beiden weiteren von der Stadt in diesem Beschluss geforderten Flächen südlich des bestehenden Vorranggebietes W-2  und nördlich von W-2 / östlich der Landstraße wurden nicht in den Regionalplan übernommen. Gegen die Ausweisung sprechen die Grenzziehung des Naturparks Eichsfeld-Hainich-Werratal und unmittelbar angrenzende Nistplätze vom Rot- und vom Schwarzmilan.

 

Alle Vorranggebiete – die vorhandenen, die im RP neu ausgewiesenen und das erneut von Eisenach beantragte – liegen im Bauschutzbereich des Verkehrslandeplatzes Eisenach-Kindel bzw. in unmittelbarer Nähe (W-1). Dazu wird in der Begründung zum RP aufgeführt: “Zur Sicherstellung der luftverkehrsrechtlichen Belange können daher in den nachfolgenden Plan- bzw. Genehmigungsverfahren Einschränkungen (z. B. Höhenbegrenzungen) notwendig sein.” Somit ist die Lage im Bauschutzbereich kein grundsätzliches Ausschlusskriterium für die jetzt von der Stadt geforderte Erweiterungsfläche.

 

Die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Eisenach stimmt der in den Stellungnahmen geforderten Erweiterungsfläche nicht zu. Bereits die ausgewiesene Fläche W-1 liegt im Rand der Schutzbereiche vom Rot- und vom Schwarzmilan, so dass hier der Vorbehalt der Einzelfallprüfung vorgebracht wurde. Die zusätzlichen Flächen können nicht mehr als Randbereich beurteilt werden und werden abgelehnt.

 

Inwieweit die in der Stellungnahme der Stadt vorgeschlagene Formulierung für die Begründung

(“Die Vorranggebiete W-1, W-2 und W-neu2 liegen zum Teil in den Schutzradien der Brutplätze von Schwarz- und Rotmilanen. Im nachfolgenden Genehmigungsverfahren kann es zu Einschränkungen durch die Beurteilung der Umweltbehörde kommen.”)

dem umfassenden Abwägungsverfahren zum Regionalplan zum Problem Rot- und Schwarzmilan standhält, bleibt abzuwarten.

 

Der Ortsteilrat Neukirchen (01.09.11) begrüßt, dass keine Erweiterung des Vorranggebietes W-2 in Richtung Süden erfolgt. Von den Erweiterungsgebieten W-neu1 und W-neu2 sind die Einwohner von Neukirchen nicht betroffen. Der OTR äußert sich nicht zu W-1.

 

Die Ortsteilräte von Hötzelsroda (14.09.11) und Stockhausen (16.09.11) haben sich in den Sitzungen gegen das Windvorranggebiet W-neu2 – Hötzelsroda / Eisenach, Hörselberg / Hainich (Erweiterung) ausgesprochen. Da aber die notwendigen Abstände (750 m) von Wohn- und Mischgebieten eingehalten werden, wird die Ablehnung in die städtische Stellungnahme nicht aufgenommen. Die befürchteten Beeinträchtigungen durch Lautstärke und Schattenwurf sind im Genehmigungsverfahren der einzelnen Windkraftanlagen zu prüfen.

 

Die einzelnen Anregungen und Formulierungsvorschläge sind in den Stellungnahmen detailliert begründet.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1: Stellungnahme Fortführung

Anlage 2: Stellungnahme Änderung

Anlage 3: Stellungnahme Plan