I. Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der
Stadt Eisenach beschließt:
1. Der Oberbürgermeister wird aufgefordert,
die von ihm erstellte und der Landesregierung (bzw. der Arbeitgruppe
„Eisenach“) vorgelegte Liste an Bedarfszuweisungen den Mitgliedern des
Stadtrates sofort zur Kenntnis zu geben und die Verzögerung seiner
Informationspflicht dem Stadtrat gegenüber zu begründen.
2. Der Oberbürgermeister wird aufgefordert,
diese Liste nach eingehender Beratung in den zuständigen Fachausschüssen als
Beschlussvorlage in den Stadtrat
3. Der Oberbürgermeister wird aufgefordert,
bis zur Beschlussfassung im Stadtrat den zuständigen Landesbehörden
mitzuteilen, dass die z.Z. vorliegende Liste nicht mit dem Stadtrat abgestimmt
wurde und eine erneute vom Stadtrat
beschlossene zugesandt wird.