Betreff
Anfrage der DIE LINKE-Fraktion - Zuschüsse für Wohnkosten Hartz IV
Vorlage
AF-0019/2009
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

Welche finanziellen Auswirkungen hat die Senkung der Bezuschussung des Bundes von 26,1 % auf  23,2  %  auf den Haushalt 2010 der Stadt Eisenach?

 


Beantwortung

 

Gemäß § 46 Abs. 5 Sozialgesetzbuch (SGB) – Zweites Buch (II) – beteiligt sich der Bund zweckgebunden an den Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1 SGB II, um sicherzustellen, dass die Kommunen durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt unter Berücksichtigung der sich aus ihm ergebenden Einsparungen der Länder um jährlich 2,5 Milliarden Euro entlastet werden.

 

Gemäß § 46 Abs. 6 SGB II trägt der Bund in den Jahren 2005 und 2006 jeweils 29,1 vom Hundert der in Absatz 5 genannten Leistungen.

 

Im Jahr 2007 trägt der Bund von den in Absatz 5 genannten Leistungen im Land Baden-Württemberg 35,2 vom Hundert, im Land Rheinland-Pfalz 41,2 vom Hundert und in den übrigen Ländern 31,2 vom Hundert.

 

Im Jahr 2008 betragen diese Sätze im Land Baden-Württemberg 32,6 vom Hundert, im Land Rheinland-Pfalz 38,6 vom Hundert und in den übrigen Ländern 28,6 vom Hundert.

 

Im Jahr 2009 betragen diese Sätze im Land Baden-Württemberg 29,4 vom Hundert, im Land Rheinland-Pfalz 35,4 vom Hundert und in den übrigen Ländern 25,4 vom Hundert.

 

Für 2009 wird nach derzeitigem Stand eine Ausgabe in Höhe von 9.590.000,00 € erwartet, bei einer zu erwartenden Bundesbeteiligung in Höhe von 2.435.860,00 € (25,4 %).

 

Die jeweils geltende Höhe der Beteiligung des Bundes an den in § 46 Abs. 5 SGB II genannten Leistungen ergibt sich ab dem Jahr 2008 gem. § 46 Abs. 7 SGB II für die Länder nach der Maßgabe der Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften und wird anhand einer Formel ermittelt.

 

Gemäß § 46 Abs. 8 SGB II wird die sich jeweils nach Absatz 7 ergebende Höhe der Beteiligung des Bundes jährlich durch Bundesgesetz festgelegt.

 

Die ab 2010 geltende Höhe der Beteiligung des Bundes aufgrund der Berechnung nach § 46 Abs. 7 SGB II ist derzeit noch nicht bekannt.

 

Eine erneute Absenkung von derzeit 25, 4 % auf 23,2 % (lt. Fragestellung) würde sich allerdings wie folgt auswirken, wenn man die erwartenden Jahresausgaben 2009 für die Ermittlung  heranzieht:

 

Bundesbeteiligung in Höhe von 25,4 %          2.435.860,00 €

Bundesbeteiligung in Höhe von 23,2 %          2.224.880,00 €

Minus                                                                210.980,00 €

 

Aufgrund einer möglichen Steigerung der Bedarfsgemeinschaften und damit einer weiteren Erhöhung bei den Kosten für Unterkunft und Heizung im Jahr 2010 bei gleichzeitiger Senkung der Bundesbeteiligung ist von weiteren Mehrausgaben für die Stadt Eisenach auszugehen.