Betreff
Über- und außerplanmäßige Ausgaben im Zeitraum 01.01.2009 bis 31.08.2009 -
Kenntnisnahme gemäß § 7 Punkt 4 der Haushaltssatzung 2009 der Stadt Eisenach
Vorlage
0113-BR/2009
Aktenzeichen
20 22 02
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt

 

Gemäß § 7 Punkt 4 der Haushaltssatzung 2009 der Stadt Eisenach sind dem Stadtrat die vom Oberbürgermeister genehmigten und die vom Haupt- und Finanzausschuss beschlossenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben zur Kenntnis zu geben.

 

 

Mit dieser Berichtsvorlage erfolgt dies für den Zeitraum vom 01.01.2009 bis 31.08.2009

 

 

Unverändert gilt in der Haushaltsausführung 2009, dass der Oberbürgermeister ermächtigt ist, über- und außerplanmäßige Ausgaben mit einem Volumen bis einschließlich 10.000,00 € zu genehmigen (§ 7 Punkt 3 der Haushaltssatzung). Ab einem Volumen von über 10.000,00 € bis einschließlich 80.000,00 € ist die Zuständigkeit des Haupt- und Finanzausschusses gegeben.

 

 

In den genannten Zuständigkeitsbereichen wurden in 2009 bisher folgende über- und außerplanmäßige Ausgaben genehmigt bzw. beschlossen. Zum Vergleich sind die Vorjahre 2007 und 2008 mit dargestellt.

 

 

über- und außerplanmäßige

Ausgaben

Haushaltsjahr

2007

Haushaltsjahr

2008

Haushaltsjahr

2009

 

Datum der Genehmigung der Haushaltssatzung durch die Rechtsaufsicht

 

04.06.2007

 

08.07.2008

 

26.03.2009

 

 

 

 

 

 

 

 

Volumen der über- und außerplanmäßigen Ausgaben

im VWH - Stand 31.08.

189.083,00 €

(Anzahl: 21)

221.091,00 €

(Anzahl: 15)

 

136.250,53 €

(Anzahl: 21)

 

 

 

 

 

 

 

 

Volumen der über- und außerplanmäßigen Ausgaben

im VMH - Stand 31.08.

538.512,19 €

(Anzahl: 26)

121.024,93

(Anzahl: 8)

196.206,35 €

(Anzahl: 13)

 

 

 

 

 

Im Verwaltungshaushalt sind die über- und außerplanmäßigen Ausgaben nach dem bereitgestellten Volumen schwerpunktmäßig im Einzelplan 4 – Soziale Sicherung zu finden (analog zum Vorjahr). Die Genehmigungen bzw. Beschlussfassungen in diesem Bereich waren zur Erfüllung gesetzlicher und vertraglicher Verpflichtungen unabweisbar. Nicht zuletzt spiegeln sich hier die Risiken der Haushaltsplanung 2009 wider.

 

Im Vermögenshaushalt konzentrieren sich die über- und außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen nach dem Volumen aktuell hauptsächlich auf den Einzelplan 2 – Schulen sowie den Einzelplan 4 – Soziale Sicherung. Von der Anzahl her wurden die meisten überplanmäßigen Ausgaben jedoch für den Einzelplan 3 – Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege genehmigt (8 von 13).

 

In der Anlage sind sämtliche über- und außerplanmäßige Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes mit einer kurzen Begründung zusammengestellt.

 

Abschließend wird darauf verwiesen, dass nach wie vor ausgabeseitig strengste Maßstäbe an die Leistung von Ausgaben gelegt werden.

 


Anlagenverzeichnis:

 

- Liste der über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt