Betreff
Entwurf Haushalt 2010 - Sachstandsbericht September 2009
Vorlage
0114-BR/2009
Aktenzeichen
20 21 02
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt

 

Gemäß § 57 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) ist die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Orientiert an dieser zeitlichen Vorgabe, waren durch die einzelnen Organisationseinheiten bis zum 31. August 2009 die entsprechenden Mittelanmeldungen für das Haushaltsjahr 2010 einzureichen.

 

Die nachfolgende Betrachtung stützt sich allein auf den Verwaltungshaushalt. Die Daten zum Vermögenshaushalt werden derzeit noch zusammengestellt.

 

Nach Erfassung sämtlicher eingereichter Mittelanmeldungen für den Verwaltungshaushalt ergibt sich gegenwärtig ein Fehlbetrag von rd. 10,3 Mio. €. Dieser wird, unter Berücksichtigung der Erfahrungen der vergangenen Jahre, kurzfristig nicht auszugleichen sein. Vielmehr muss bereits heute festgestellt werden, dass die Einbringung eines ausgeglichen Haushaltsentwurfes 2010 noch vor dem Jahresende 2009 unrealistisch ist. Das Haushaltsjahr 2010 wird damit analog zu den Vorjahren mit einer haushaltslosen Zeit beginnen.

 

Auf die folgenden Ausführungen wird verwiesen.

 

Die Einnahme- und Ausgabehauptgruppen des Verwaltungshaushaltes weisen per 10.09.2009 folgenden Stand aus:

 

 

 

Hauptgruppe

Haushalt 2009

 

- EUR -

Haushalt 2010

(Stand 10.09.09)

- EUR -

Veränderung

zum Vorjahr

- EUR -

 

 

 

 

0 – Steuern, allgemeine Zuweisungen

54.081.411

45.143.488

- 8.937.923

1 – Einn. aus Verwaltung und Betrieb

22.615.315

21.690.400

- 924.915

2 – Sonstige Finanzeinnahmen

5.818.400

5.301.900

- 516.500

Summe Einnahmen

82.515.126

72.135.788

- 10.379.338

 

 

 

 

4 – Personalausgaben

20.281.634

19.723.757

- 557.877

5/6 – Sächl. Verw.- und Betriebsaufwand

14.337.955

15.370.085

+ 1.032.130

7 – Zuweisungen und Zuschüsse

41.044.059

42.384.106

+ 1.340.047

8 – Sonstige Finanzausgaben

6.851.478

4.933.831

- 1.917.647

Summe Ausgaben

82.515.126

82.411.779

- 103.347

Saldo

0

- 10.275.991

 

 

 

Erläuterungen zu den wesentlichsten Veränderungen:

 

§         HGr. 0 – Steuern, allgemeine Zuweisungen

 

Im direkten Vergleich zum Vorjahr sind folgende wesentliche Veränderungen anzuführen:

-     Einnahmen aus der Gewerbesteuer                      - 4.500 T€          Ansatz 2010       6.500 T€

-          Gemeindeanteile an Gemeinschaftssteuern           - 1.674 T€          Ansatz 2010       8.564 T€

-          Schlüsselzuweisung                                           - 2.492 T€          Ansatz 2010     16.226 T€

 

Bei den Einnahmen aus der Gewerbesteuer sowie den Gemeindeanteilen an den Gemeinschaftssteuern spiegelt sich die allgemeine Finanz- und Wirtschaftskrise deutlich wider. Der Planansatz 2010 der Gewerbesteuer entspricht der aktuellen Einnahmeentwicklung 2009, die Gemeindeanteile an den Gemeinschaftssteuern (Einkommen-/ Umsatzsteuer) wurden auf Grundlage der Steuerschätzung Mai 2009 kalkuliert. Veränderungen negativer Art sind in diesen Einnahmegruppen nicht auszuschließen. Das Ergebnis der Novembersteuerschätzung bleibt abzuwarten.

 

Einen weiteren großen Unsicherheitsfaktor in der Planung 2010 stellt die Schlüsselzuweisung im Rahmen des kommunalen Finanzausgleiches dar. Die Berechnung der Schlüsselzuweisung für das Jahr 2010 stützt sich zum jetzigen Zeitpunkt auf einen einheitlichen Grundbetrag von 800 € (Vgl. 2009 rd. 857 €). Auf Basis dieses Betrages wurde für das Jahr 2010 für die Stadt ein Ansatz von 16.226 T€ ermittelt, dies sind rd. 2,5 Mio. € weniger als im Jahr 2009. Auf welche Größenordnung sich der einheitliche Grundbetrag 2010 letztendlich belaufen wird, kann momentan noch nicht abgeschätzt werden. Voraussichtlich wird dieser jedoch niedriger ausfallen als noch im Jahr 2009.

 

§         HGr. 1 – Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb

 

In dieser Hauptgruppe wirkt sich insbesondere aus, dass die bisher separat geleisteten Personal- und Sachkostenerstattungen für die im Jahr 2008 kommunalisierten Aufgaben (Umwelt/ Soziales) nunmehr in die Auftragskostenpauschale und damit in die Hauptgruppe 0 eingehen (rd. 530 T€). Insofern ist hier weniger ein Wegfall der Leistungen, sondern lediglich eine Verschiebung in einen anderen Bereich gegeben. Abzuwarten bleibt, ob in diesem Zusammenhang die volle Erstattung der angemessenen Kosten wie bisher erfolgt.

 

§         HGr. 2 – Sonstige Finanzeinnahmen

 

Anzuführen sind hier insbesondere der Wegfall der Gewinnauschüttung der Wartburgsparkasse (-125 T€) sowie ein Rückgang der geplanten Einnahmen aus dem Ersatz sozialer Leistungen (-239 T€). Letzteres wird im Zusammenhang mit den gestiegenen Aufwendungen für die sozialen Leistungen nochmals im Detail zu überprüfen sein.

 

§         HGr. 4 – Personalausgaben

 

Bei der Hauptgruppe 4 liegen die Ausgaben derzeit rd. 2,8 % unter dem Planansatz des Vorjahres. Die Berechnung erfolgte zunächst auf Basis des aktuellen Stellenplanes (2009). Die Einsparungen sind u.a. auf folgende Maßnahmen zurückzuführen: Neufälle Altersteilzeit (ATZ), keine Wiederbesetzung frei werdender Stellen, Austritte durch Beendigungen der ATZ-Freizeitphase, mögliche Renteneintritte, momentane Teilzeitvereinbarungen sowie keine Durchführung von Entgeltvarianten.

 

§         HGr. 5/6 – Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand

 

Allein 760 T€ an Mehraufwendungen im Vergleich zum Vorjahr entfallen auf die Gruppierung 691 – Kosten der Unterkunft und Heizung. Bereits in 2009 musste hier ein Mehraufwand von 750 T€ finanziert werden. Die Zahlen der Bedarfsgemeinschaften sind seit Januar 2009 steigend. Anzuführen ist in diesem Zusammenhang, dass die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung voraussichtlich auf rd. 23,2 % abgesenkt wird (Vgl. 2009 25,4%).

Daneben sind Mehrausgaben für den Bereich der EDV, hier u.a. Unterhaltung/ Mieten für Informations- und Kommunikationstechnik, Schulungen etc. geplant (Vgl. Gruppierung 52, 53 und 56).

 

§         HGr. 7 – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke

 

Bei den sozialen Leistungen (Gruppierung 73-78) ist ein weiterer Anstieg der Ausgaben zu verzeichnen, wobei diese Veränderung im wesentlichen die tatsächliche Entwicklung der Ausgaben des Jahres 2009 widerspiegelt. Insbesondere bei den Leistungen in Einrichtungen ist ein Zuwachs vorhanden.

 

§         HGr. 8 – Sonstige Finanzausgaben

 

Die dargestellten Minderausgaben ergeben sich bei den folgenden Ausgabearten:

-     Zinsen für Kassenkredit                                          - 100 T€          Ansatz 2010          100 T€

-          Gewerbesteuerumlage                                           - 320 T€          Ansatz 2010          583 T€

-          Zuführung zum Vermögenshaushalt                      - 1.520 T€          Ansatz 2010       2.347 T€

 

Die Zinsen für den Kassenkredit wurden an die aktuelle Entwicklung 2009 angepasst. Bei der Gewerbesteuerumlage sind die Minderausgaben der deutlich reduzierten Einnahme geschuldet.

Die Zuführung an den Vermögenshaushalt wurde zunächst nur in Höhe der gesetzlich geforderten Pflichtzuführung in der Planung berücksichtigt (Betrag der ordentlichen Tilgungsleistungen). Diese Veranschlagung bedeutet auch für die Finanzierung des Vermögenshaushaltes deutliche Einschnitte. So wie sich der Verwaltungshaushalt momentan gestaltet, besteht hier keinerlei Spielraum zu Erwirtschaftung weiterer Mittel, welche dem Vermögenshaushalt zur Finanzierung dringend notwendiger Investitionen zugeführt werden müssten. In Anbetracht der weggefallenen Investitionspauschale im Vermögenshaushalt (letztmals 2007 rd. 1,9 Mio. €) wäre dies aber zwingend erforderlich.

 

 

Im weiteren Ablauf werden die angemeldeten Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes zunächst verwaltungsintern auf den Prüfstand gestellt, um sämtliche Möglichkeiten zur Verbesserung des Haushaltsentwurfes 2010 auszuschöpfen. In diesem Zusammenhang wird auch auf das notwendige, fortzuschreibende Haushaltssicherungskonzept verwiesen. Die weitere zeitliche Ablaufplanung zum Konzept wird mit der Berichtsvorlage 0115-BR/2009 (Septembersitzung Stadtrat) dargestellt.

 

Zum Fortgang der Erstellung des Haushaltsentwurfes 2010, auch im Hinblick auf den Vermögenshaushalt, wird dem Stadtrat in den planmäßigen Sitzungen Bericht erstattet.

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

- Gruppierungsübersicht Verwaltungshaushalt 2010 (Stand: 10.09.2009)