Sachverhalt
Gemäß
§ 57 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) ist die Haushaltssatzung mit
ihren Anlagen spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der
Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Orientiert an dieser zeitlichen Vorgabe,
waren durch die einzelnen Organisationseinheiten bis zum 31. August 2009 die
entsprechenden Mittelanmeldungen für das Haushaltsjahr 2010 einzureichen.
Die
nachfolgende Betrachtung stützt sich allein auf den Verwaltungshaushalt.
Die Daten zum Vermögenshaushalt werden derzeit noch zusammengestellt.
Nach
Erfassung sämtlicher eingereichter Mittelanmeldungen für den Verwaltungshaushalt
ergibt sich gegenwärtig ein Fehlbetrag von rd. 10,3 Mio. €. Dieser wird,
unter Berücksichtigung der Erfahrungen der vergangenen Jahre, kurzfristig nicht
auszugleichen sein. Vielmehr muss bereits heute festgestellt werden, dass die
Einbringung eines ausgeglichen Haushaltsentwurfes 2010 noch vor dem Jahresende
2009 unrealistisch ist. Das Haushaltsjahr 2010 wird damit analog zu den
Vorjahren mit einer haushaltslosen Zeit beginnen.
Auf
die folgenden Ausführungen wird verwiesen.
Die Einnahme- und Ausgabehauptgruppen des
Verwaltungshaushaltes weisen per 10.09.2009 folgenden Stand aus:
Hauptgruppe |
Haushalt 2009 - EUR - |
Haushalt 2010 (Stand 10.09.09) - EUR - |
Veränderung zum Vorjahr - EUR - |
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0 – Steuern, allgemeine Zuweisungen |
54.081.411 |
45.143.488 |
- 8.937.923 |
1 – Einn. aus Verwaltung und Betrieb |
22.615.315 |
21.690.400 |
- 924.915 |
2 – Sonstige Finanzeinnahmen |
5.818.400 |
5.301.900 |
- 516.500 |
Summe Einnahmen |
82.515.126 |
72.135.788 |
- 10.379.338 |
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4 – Personalausgaben |
20.281.634 |
19.723.757 |
- 557.877 |
5/6 – Sächl. Verw.- und Betriebsaufwand |
14.337.955 |
15.370.085 |
+ 1.032.130 |
7 – Zuweisungen und Zuschüsse |
41.044.059 |
42.384.106 |
+ 1.340.047 |
8 – Sonstige Finanzausgaben |
6.851.478 |
4.933.831 |
- 1.917.647 |
Summe Ausgaben |
82.515.126 |
82.411.779 |
- 103.347 |
Saldo |
0 |
- 10.275.991 |
|
Erläuterungen zu den wesentlichsten Veränderungen:
§
HGr. 0 –
Steuern, allgemeine Zuweisungen
Im direkten Vergleich zum
Vorjahr sind folgende wesentliche Veränderungen anzuführen:
- Einnahmen
aus der Gewerbesteuer -
4.500 T€ Ansatz 2010 6.500 T€
-
Gemeindeanteile
an Gemeinschaftssteuern - 1.674
T€ Ansatz 2010 8.564 T€
-
Schlüsselzuweisung
-
2.492 T€ Ansatz 2010 16.226 T€
Bei den Einnahmen
aus der Gewerbesteuer sowie den Gemeindeanteilen an den Gemeinschaftssteuern
spiegelt sich die allgemeine Finanz- und Wirtschaftskrise deutlich wider. Der
Planansatz 2010 der Gewerbesteuer entspricht der aktuellen Einnahmeentwicklung
2009, die Gemeindeanteile an den Gemeinschaftssteuern (Einkommen-/
Umsatzsteuer) wurden auf Grundlage der Steuerschätzung Mai 2009 kalkuliert.
Veränderungen negativer Art sind in diesen Einnahmegruppen nicht
auszuschließen. Das Ergebnis der Novembersteuerschätzung bleibt abzuwarten.
Einen weiteren großen
Unsicherheitsfaktor in der Planung 2010 stellt die Schlüsselzuweisung im Rahmen
des kommunalen Finanzausgleiches dar. Die Berechnung der Schlüsselzuweisung für
das Jahr 2010 stützt sich zum jetzigen Zeitpunkt auf einen einheitlichen
Grundbetrag von 800 € (Vgl. 2009 rd. 857 €). Auf Basis dieses Betrages wurde
für das Jahr 2010 für die Stadt ein Ansatz von 16.226 T€ ermittelt, dies sind
rd. 2,5 Mio. € weniger als im Jahr 2009. Auf welche Größenordnung sich der
einheitliche Grundbetrag 2010 letztendlich belaufen wird, kann momentan noch
nicht abgeschätzt werden. Voraussichtlich wird dieser jedoch niedriger
ausfallen als noch im Jahr 2009.
§
HGr. 1 –
Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb
In dieser Hauptgruppe wirkt sich
insbesondere aus, dass die bisher separat geleisteten Personal- und Sachkostenerstattungen
für die im Jahr 2008 kommunalisierten Aufgaben (Umwelt/ Soziales) nunmehr in
die Auftragskostenpauschale und damit in die Hauptgruppe 0 eingehen (rd. 530
T€). Insofern ist hier weniger ein Wegfall der Leistungen, sondern lediglich
eine Verschiebung in einen anderen Bereich gegeben. Abzuwarten bleibt, ob in
diesem Zusammenhang die volle Erstattung der angemessenen Kosten wie bisher
erfolgt.
§
HGr. 2 –
Sonstige Finanzeinnahmen
Anzuführen sind hier
insbesondere der Wegfall der Gewinnauschüttung der Wartburgsparkasse (-125 T€)
sowie ein Rückgang der geplanten Einnahmen aus dem Ersatz sozialer Leistungen
(-239 T€). Letzteres wird im Zusammenhang mit den gestiegenen Aufwendungen für
die sozialen Leistungen nochmals im Detail zu überprüfen sein.
§
HGr. 4 –
Personalausgaben
Bei der Hauptgruppe 4 liegen die
Ausgaben derzeit rd. 2,8 % unter dem Planansatz des Vorjahres. Die Berechnung
erfolgte zunächst auf Basis des aktuellen Stellenplanes (2009). Die
Einsparungen sind u.a. auf folgende Maßnahmen zurückzuführen: Neufälle
Altersteilzeit (ATZ), keine Wiederbesetzung frei werdender Stellen, Austritte
durch Beendigungen der ATZ-Freizeitphase, mögliche Renteneintritte, momentane
Teilzeitvereinbarungen sowie keine Durchführung von Entgeltvarianten.
§
HGr. 5/6 –
Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand
Allein 760 T€ an
Mehraufwendungen im Vergleich zum Vorjahr entfallen auf die Gruppierung 691 –
Kosten der Unterkunft und Heizung. Bereits in 2009 musste hier ein Mehraufwand
von 750 T€ finanziert werden. Die Zahlen der Bedarfsgemeinschaften sind seit
Januar 2009 steigend. Anzuführen ist in diesem Zusammenhang, dass die
Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung voraussichtlich auf
rd. 23,2 % abgesenkt wird (Vgl. 2009 25,4%).
Daneben sind Mehrausgaben für
den Bereich der EDV, hier u.a. Unterhaltung/ Mieten für Informations- und
Kommunikationstechnik, Schulungen etc. geplant (Vgl. Gruppierung 52, 53 und
56).
§
HGr. 7 –
Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke
Bei den sozialen Leistungen
(Gruppierung 73-78) ist ein weiterer Anstieg der Ausgaben zu verzeichnen, wobei
diese Veränderung im wesentlichen die tatsächliche Entwicklung der Ausgaben des
Jahres 2009 widerspiegelt. Insbesondere bei den Leistungen in Einrichtungen ist
ein Zuwachs vorhanden.
§
HGr. 8 –
Sonstige Finanzausgaben
Die dargestellten Minderausgaben
ergeben sich bei den folgenden Ausgabearten:
- Zinsen für
Kassenkredit -
100 T€ Ansatz 2010 100 T€
-
Gewerbesteuerumlage - 320
T€ Ansatz 2010 583 T€
-
Zuführung zum Vermögenshaushalt
- 1.520 T€ Ansatz 2010 2.347 T€
Die Zinsen für den Kassenkredit
wurden an die aktuelle Entwicklung 2009 angepasst. Bei der Gewerbesteuerumlage
sind die Minderausgaben der deutlich reduzierten Einnahme geschuldet.
Die Zuführung an den Vermögenshaushalt
wurde zunächst nur in Höhe der gesetzlich geforderten Pflichtzuführung in der
Planung berücksichtigt (Betrag der ordentlichen Tilgungsleistungen). Diese
Veranschlagung bedeutet auch für die Finanzierung des Vermögenshaushaltes
deutliche Einschnitte. So wie sich der Verwaltungshaushalt momentan gestaltet,
besteht hier keinerlei Spielraum zu Erwirtschaftung weiterer Mittel, welche dem
Vermögenshaushalt zur Finanzierung dringend notwendiger Investitionen zugeführt
werden müssten. In Anbetracht der weggefallenen Investitionspauschale im
Vermögenshaushalt (letztmals 2007 rd. 1,9 Mio. €) wäre dies aber zwingend
erforderlich.
Im weiteren Ablauf werden die angemeldeten Einnahmen
und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes zunächst verwaltungsintern auf den
Prüfstand gestellt, um sämtliche Möglichkeiten zur Verbesserung des
Haushaltsentwurfes 2010 auszuschöpfen. In diesem Zusammenhang wird auch auf das
notwendige, fortzuschreibende Haushaltssicherungskonzept verwiesen. Die weitere
zeitliche Ablaufplanung zum Konzept wird mit der Berichtsvorlage 0115-BR/2009
(Septembersitzung Stadtrat) dargestellt.
Zum Fortgang der Erstellung des Haushaltsentwurfes
2010, auch im Hinblick auf den Vermögenshaushalt, wird dem Stadtrat in den
planmäßigen Sitzungen Bericht erstattet.
Anlagenverzeichnis:
- Gruppierungsübersicht
Verwaltungshaushalt 2010 (Stand: 10.09.2009)