Sachverhalt
Unter Bezugnahme auf die in
den Stadtratssitzungen am 03.04.2009 und 08.05.2009 behandelte Beschlussvorlage
“Haushaltssatzung der Stadt Eisenach mit den Anlagen für das Haushaltsjahr 2009
und Wirtschaftsplan des optimierten Regiebetriebes für das Wirtschaftsjahr
2009, hier: Beitrittsbeschluss” wird die Änderung der avisierten Zeitschiene
für die Vorlage des Entwurfes der Fortschreibung des
Haushaltssicherungskonzeptes erforderlich.
Die Verwaltung war beauftragt worden, vor der Beschlussfassung zum Beitritt zur Haushaltssatzung 2009 am 08.05.2009 schriftlich darzulegen, welche Maßnahmen sie aufgrund der strengen Auflagen und Anmerkungen des Landesverwaltungsamtes im Genehmigungsbescheid schon veranlasst bzw. noch vorgesehen hat. Diese Information ist den Mitgliedern des Stadtrates mit Schreiben vom 28.04.2009 zugegangen, die umfangreichen Anlagen wurden aus Kostengründen nur dem HFA zugeleitet.
Die
Darstellung zur Vorgehensweise bei der Umsetzung der Auflagen im Bescheid
enthielt unter Punkt 7. eine Zeitschiene hinsichtlich der Vorlage des
Haushaltssicherungkonzeptes.
Diese
Zeitschiene musste aufgrund der notwendigen Vorarbeiten im Rahmen der
Einrichtung der hausinternen Revision abgeändert werden, da die aus der
Revisionstätigkeit gewonnenen Erkenntnisse in das Haushaltssicherungskonzept
einbezogen werden sollen. Die Erstellung des Entwurfes des HSK soll nunmehr bis
Ende September erfolgen. Danach ist eine grundsätzliche Abstimmung des
Entwurfes mit der Aufsichtsbehörde vorgesehen, um im Oktober/ November 2009 die
Beratung in den städtischen Gremien aufnehmen zu können.
An
der weiteren Ablaufplanung soll sich nach gegenwärtigem Kenntnisstand keine
Änderung ergeben.
Zeitschiene:
Mai 2009 bis September 2009 Erarbeitung Vorschlag
Verwaltung |
å danach
Abstimmung des Entwurfes mit Thüringer Landesverwaltungsamt |
â |
Einbringung und Beratung in den städtischen Gremien
Oktober 2009 bis November 2009 |
â |
November 2009 ggf. Überarbeitung durch Verwaltung |
â |
Dezember 2009/ Januar 2010 Beschluss durch Stadtrat, danach Einreichung bei Aufsicht zur Genehmigung |