I. Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
1.
Dem Vorentwurf des Bebauungsplanes,
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil
B) wird zugestimmt; die Begründung mit Umweltbericht wird gebilligt.
2.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes ist im
Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
öffentlich auszulegen. Die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange
sind über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen und gemäß § 4 Abs. 1
BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.
Begründung:
Der Bebauungsplan Nr. 3 SF “Auf dem Werth” Stedtfeld hat zum Ziel, die notwendige und einzig mögliche bauliche Erweiterung und Entwicklung des Automobilherstellers Opel zu sichern.
Um Bauplanungsrecht für die geplanten Erweiterungen und auch Planungssicherheit für die vorhandenen baulichen Nutzungen zu erwirken, besteht Konsens zwischen der Stadt Eisenach und der Opel Eisenach GmbH den dafür erforderlichen Bebauungsplan zu erarbeiten. Ein entsprechender Städtebaulicher Vertrag für das notwendige Bauleitplanverfahren der Stadt Eisenach wurde bereits mit Zustimmung des Stadtrates (StR/0387/2011) geschlossen. Mit dem Änderungsbeschluss des Stadtrates (StR/0388/2011) wurde das Bauleitplanverfahren für den Bebauungsplan Nr. 3 SF “Auf dem Werth” Stedtfeld eingeleitet und bereits der Geltungsbereich des Bebauungsplanes an die neuen Gegebenheiten angepasst.
Die vorbereitenden Untersuchungen in Form des sogenannten Scopingverfahrens wurde im August diesen Jahres durchgeführt. Hierbei wurden die wichtigsten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Sinne § 4 Abs. 1 BauGB mittels eines Vorkonzeptes frühzeitig über die Planung unterrichtet, um alle umweltbezogenen Informationen, welche die Planung berühren, einzuholen und den Umfang und den Detaillierungsgrad der Umweltprüfung festzulegen. Die vorliegenden umweltbezogenen Informationen sind in die Erarbeitung des Vorentwurfes sowie in die Begründung und den Umweltbericht eingeflossen und werden mit dem Vorentwurf öffentlich ausgelegt (z.B. Artenschutzfachbeitrag Anlage 4)
Der Vorentwurf zum Bebauungsplan soll nun zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich ausgelegt werden; die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sollen zeitgleich zur Abgabe ihrer Stellungnahme zum Vorentwurf gem. § 4 Abs. 1 BauGB aufgefordert werden.
Der Stadtrat der Stadt Eisenach soll dem Vorentwurf - bestehend aus der Planzeichnung (Teil A – Anlage 1) und den textlichen Festsetzungen (Teil B – Anlage 2) zustimmen sowie die Begründung mit dem Umweltbericht (Anlage 3) billigen - und die öffentliche Auslegung des Vorentwurfes zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmen.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1: Planzeichnung (Vorentwurf)
Anlage 2: Textfestsetzungen
Anlage 3: Begründung mit Umweltbericht
Anlage 4: Artenschutzfachbeitrag
Die Anlagen können im Internet unter www.eisenach.de, Bereich Bürgerservice, Menüpunkt Politik/Stadtrat, Unterpunkt Ratsinfo, im Ratsinformationssystem für die Stadtratsmitglieder sowie im Amt für Stadtentwicklung eingesehen werden.