I. Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
Der
Stadtrat nimmt den Entwurf der Satzung über den Marktverkehr (Marktsatzung) der
Stadt Eisenach zur Kenntnis und verweist ihn zur weiteren Beratung in den
Haupt- und Finanzausschuss.
Begründung:
Die Marktsatzung der Stadt Eisenach regelt den Markthandel mit allgemeinen und speziellen Vorschriften.
Im Laufe der Zeit und unter Berücksichtigung aufgetretener Kritikpunkte sehen wir es als erforderlich an, die Satzung den zeitlichen Gegebenheiten anzupassen. Unter Beteiligung der Markthändler wurden die Schwerpunkte wie z.B. die Änderung der täglichen Handelszeit neu gefasst und neue Regelungen z.B. Stromversorgung, Haftung und Versicherung aufgenommen.
Weitere Interessenvertreter wie z.B. der Gewerbeverein Eisenach 1991 e.V., die IHK und der Verband Thür. Kaufleute wurden angehört.
Eine Änderungssatzung sollte entstehen. Aufgrund der Vielzahl der Änderungen im Wortlaut wurde entschieden, die Satzung über den Marktverkehr neu zu fassen.
Die Gegenüberstellung des alten und aktualisierten Wortlautes zwecks inhaltlichen Vergleiches befindet sich in der Anlage.
Anlagenverzeichnis:
- Entwurf der Satzung über den Marktverkehr (Marktsatzung) der Stadt Eisenach
- Synopse – Gegenüberstellung aktuelle Fassung/Änderungswortlaut Entwurf neue Fassung