II. Fragestellung
1. Aus welchem Grund und mit welchem Ziel tagt die Arbeitsgruppe (AG) „Tor zur Stadt“ im Oktober 2011?
2. Liegen
der AG für diesen Termin beurteilungsfähige Unterlagen vor?
Wenn ja, warum wurden diese Unterlagen den Mitgliedern des Stadtrates nicht
vorgestellt?
(Wenn nein, worüber soll die AG befinden?)
3. Welche bauordnungsrechtlichen Bedingungen müssen noch erfüllt sein, um einen möglichen Bauantrag des neuen Investors positiv bescheiden zu können?
4. Welche Modalitäten müssen einem genehmigungsfähigen Erschließungsvertrag zu Grunde liegen?
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
zu 1.
Die Arbeitsgruppe (AG) “Tor zur Stadt” soll im Oktober 2011 tagen, um die
Einbeziehung einer breiten fachlichen Öffentlichkeit mit allen Beteiligten zu gewährleisten. Ziel der AG ist es, unter
Leitung des ehemaligen Erfurter Stadtbaurates Herrn Rainer Wiesmaier, eine
städtebauliche Beurteilung des Vorhabens zu erreichen.
zu 2.
Ja, der Oberbürgermeister geht davon aus, dass zu diesem Zeitpunkt
beurteilungsfähige Unterlagen vorliegen werden.
zu 3.
Eine Genehmigung des Vorhabens erfolgt auf der Grundlage des
Baugesetzbuches (BauGB), sofern keine öffentlich - rechtlichen Bestimmungen
entgegen stehen.
zu 4.
Mit dem Abschluss eines Erschließungsvertrages gemäß § 124 Baugesetzbuch (BauGB) stellt der Erschließungsträger die ordnungsgemäße Herstellung der Erschließungsanlagen gemäß der Festsetzungen des Bebauungsplans bzw. der Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde sicher. Der Nachweis der Sicherstellung der Erschließung des Vorhabens ist Voraussetzung für die Erteilung einer Baugenehmigung.