Betreff
Haushaltssatzung mit den Anlagen für das Haushaltsjahr 2011 und Wirtschaftsplan des optimierten Regiebetriebes für das Wirtschaftsjahr 2011
Hier: Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
0753-StR/2011
Aktenzeichen
20.1
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

 

1.         Die Haushaltssatzung mit den Anlagen für das Haushaltsjahr 2011 und den Wirtschaftsplan des optimierten Regiebetriebes für das Wirtschaftsjahr 2011 mit folgenden Eckdaten:

 

A)     Haushaltssatzung 2011 der Stadt Eisenach

Das Haushaltsvolumen wird wie folgt festgesetzt:

Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben                 89.538.862 €

Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben                  15.601.010 €

Gesamthaushalt in Einnahmen und Ausgaben                      105.139.872 €

Kreditaufnahmen sowie Verpflichtungsermächtigungen werden mit der  Haushaltssatzung 2011 nicht festgesetzt.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 15.000.000 € festgesetzt.

Gemäß der vom Stadtrat in seiner Sitzung am 23.05.2003 beschlossenen Hebesatzsatzung der Stadt Eisenach in der Fassung der 4. Änderungssatzung zur Hebesatzsatzung sind die Hebesätze für nachstehende Gemeindesteuern wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A             300 v. H.

Grundsteuer B                        400 v. H.

Gewerbesteuer           400 v. H.

Der dem Haushalt als Anlage beigefügte Stellenplan wird beschlossen.

 

B)    Wirtschaftsplan des optimierten Regiebetriebes

Das Volumen des Wirtschaftsplanes 2011 wird wie folgt festgesetzt:

Erfolgsplan im Ertrag                                                                16.987.350 €

Erfolgsplan im Aufwand:                                                           17.176.050 €

Fehlbetrag Erfolgsplan:                                                              188.700 €

Vermögensplan in Einnahme und Ausgabe                                  880.232 €

Kreditaufnahmen sowie Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 1.000.000 € festgesetzt.

 

 

2.         Den Finanzplan für die Jahre 2010 bis 2014 nach § 62 ThürKO.


Begründung:

 

In der Sitzung des Stadtrates am 14.10.2011 (Vorlage-Nr. 0744-StR/2011) wurden der Entwurf der Haushaltssatzung 2011 und des Wirtschaftsplanes 2011 eingebracht und zur weiteren Beratung an die Ausschüsse verwiesen.

 

Nach den erfolgten Haushaltsberatungen in den Ausschüssen ist mit dieser Vorlage die Beschlussfassung zum Haushalt 2011 vorgesehen.

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Entwurf Haushaltssatzung 2011 incl. Anlagen

Eckdatenblatt zum Haushalt /Wirtschaftsplan 2011

 

(Die Anlagen wurden bei der Einbringung der Beschlussvorlage ausgereicht.)