Betreff
Bebauungsplan Nr. 6 "Bahnhofsvorstadt", Hier: Billigung und Auslegung des Entwurfes
Vorlage
0759-StR/2011
Aktenzeichen
61.23/ B 6 E
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.      Der Entwurf zum Bebauungsplan der Stadt Eisenach Nr. 6 “Bahnhofsvorstadt”, bestehend aus dem Planentwurf – Teil A (Anlage 1) und den textlichen Festsetzungen  - Teil B (Anlage 2) sowie die Begründung mit dem Umweltbericht (Anlage 3) werden gebilligt.

2.      Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie der Behörden gemäß § 4 Absatz 2 BauGB i. V. mit § 4a Abs. 2 BauGB soll durchgeführt werden; die öffentliche Bekanntmachung der Auslegung des Entwurfes ist vorzunehmen.

 


Begründung:

 

Das o. g. Bebauungsplanverfahren wurde im Jahre 1991 eingeleitet und mehrfach in seinem Geltungsbereich verändert; zuletzt durch Herausnahme des Geltungsbereiches des Teilbebauungsplanes der Stadt Eisenach Nr. 6.1 “Tor zur Stadt”. Beide Bauleitverfahren stehen im unmittelbaren räumlichen und sachlichen Zusammenhang.

Der Bebauungsplan Nr. 6.1 “Tor zur Stadt” lag bereits im 2. Entwurf zum Zwecke der Beteiligung der Öffentlichkeit vom 15.04.2009 bis 18.05.2009 öffentlich aus; die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange erfolgte zeitgleich. Die Abwägung zum Entwurf dieses Bebauungsplanes wurde vom Stadtrat der Stadt Eisenach am 05.06.2009 (Beschluss- Nr. 0806/2009) beschlossen. Das Abwägungsergebnis bestand darin die in der Sitzung beschlossenen Änderungen und Ergänzungen in den Plan einzuarbeiten und diesen gemeinsam mit dem Bebauungsplan Nr. 6 “Bahnhofsvorstadt” zur erneuten Offenlage zu bringen.

Der Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 6 “Bahnhofsvorstadt” wurde unmittelbar anschließend erarbeitet und lag zum Zwecke der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vom 06.04.2010 bis 19.05. 2010 öffentlich aus; die frühzeitige Beteiligung der Behörden sowie Träger öffentlicher Belange erfolgte zeitgleich. Die eingegangenen Anregungen zum Vorentwurf wurden nach ihrer Planungsrelevanz geprüft.

Der nun vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes der Stadt Eisenach Nr. 6 “Bahnhofsvorstadt” beinhaltet sowohl die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 6 “Bahnhofsvorstadt” sowie das Abwägungsergebnis zum Entwurf des Bebauungsplanes der Stadt Eisenach Nr. 6.1 "Tor zur Stadt”. Letzteres wurde allerdings nur zum Teil eingearbeitet, was sich darin begründet, dass ein neues Projekt für das “Einkaufszentrum” zum Tragen kommen soll, welches manche Abwägungsergebnisse hinfällig macht. So soll z. B. das nun zur Ausführung kommende Gebäude wesentlich niedriger werden, als die in der Abwägung beschlossene max. zulässige Höhe von 15 m bzw. 17,50 m. Auch ist bezüglich der verkehrstechnischen Erschließung des Einkaufszentrums eine andere Lösung angedacht, welche mit den Varianten der bisherigen Entwürfe nicht vergleichbar ist.  Die Bürger, die sich am Verfahren B 6 sowie B 6.1 durch schriftliche Anregungen beteiligt haben, werden separat angeschrieben und über den zusammengelegten Entwurf und dessen öffentliche Auslegung informiert, sodass sie sich erneut über die Planung äußern können.

Der nun vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 6 “Bahnhofsvorstadt” mit integriertem Bebauungsplan Nr. 6.1 “Tor zur Stadt” sowie die Begründung mit dem Umweltbericht soll für die Dauer eines Monates öffentlich ausgelegt werden (§ 3 Abs. 2 BauGB). Die Auslegung ist ortsüblich bekanntzumachen. Gleichzeitig soll die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, nach § 4 Abs. 2 BauGB i. V. mit § 4 a Abs. 2 BauGB erfolgen.

Der Stadtrat der Stadt Eisenach soll den vorliegenden Entwurf billigen und zur öffentlichen Auslegung bestimmen.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1: Planentwurf – Teil A

Anlage 2: Textfestsetzungen – Teil B

Anlage 3: Begründung

Anlage 4: Umweltbericht

 

Die Anlagen zum Beschluss sind im Bürgerinformationssystem einsehbar.