II. Fragestellung
1. Wann und in welchem Rahmen wurde
Gisela Rexrodt über das Gespräch informiert?
2. Was war Inhalt des Treffens und
was wurde als Auswertung mitgeteilt?
3. Ist es üblich, dass
StellvertreterInnen des Oberbürgermeisters in dieser Funktion Termine
wahrnehmen und ihn erst im Nachgang darüber informieren?
4. Auf welcher Rechtsgrundlage wird
dies so praktiziert und wie kann der Oberbürgermeister dann seine
Weisungsbefugnis wahrnehmen?
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
zu 1. Im Rahmen der Erläuterung der Beschlußvorlage des Stadtrates Nr. zur Vorbereitung der Stadtratssitzung vom 26.10.10 wurde die Problematik des Repowerings von Windkraftanlagen in bestehenden Windvorranggebieten in der Sitzung des Oberbürgermeisters mit seinen Beigeordneten am 24.11.10 diskutiert und erörtert.
Zu 2. entfällt, da unter 1. beantwortet
Zu 3. entfällt, da die Klarstellung bereits in der Beantwortung der Stadtratsanfrage Nr. AF 0239/2011 in der Stadtratssitzung am 14.10.11 erfolgte.
Zu 4. Diese Fragestellung erübrigt sich, da bereits unter 3. mit dem entsprechenden Querverweis beantwortet.