Betreff
Überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 40.000,00 € bei der Hilfe zum Lebensunterhalt in der HH-Stelle 41010.73010
Vorlage
0129-HFA/2009
Aktenzeichen
50
Art
Beschlussvorlagen HFA

I. Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt vorbehaltlich der Zustimmung des Thüringer Landesverwaltungsamtes:

 

die überplanmäßige Bereitstellung von 40.000,00 € für die Hilfe zum Lebensunterhalt in der HH-Stelle 41010/000.73010.

 

Zur Deckung der Mehrausgabe von 40.000,00 € wird Überbrückungshilfe beim Land Thüringen beantragt.

 

 

 

 


II. Begründung

 

Bei den Leistungen der Haushaltsstelle 41010.73010 – Hilfe zum Lebensunterhalt/  Haushalts-stelle des Deckungskreises 034 – handelt es sich um Pflichtaufgaben nach dem SGB XII.

 

Die Planung der Ausgaben für die Hilfe zum Lebensunterhalt gestaltet sich schwierig, da die Fallzahlen immer Veränderungen unterliegen, desweiteren erfolgte im Jahr 2009 eine Erhöhung der Regelsätze von 351,00 € auf 359,00 €.

 

Im Haushaltsplan wurden unter der Haushaltsstelle 41010/000.73010    400.000,00 € eingestellt. Bisher betrugen die Ausgaben – Stand 30.09.2009 – bei der Hilfe zum Lebensunterhalt 321.640,51 €.

 

Unter Berücksichtigung der monatlichen Ausgaben für die Hilfe zum Lebensunterhalt (321.640,51 € ¸ 9 Monate = 35.737,83 €/ Monat) ergibt sich hochgerechnet für das Jahr 2009 eine Ausgabe in Höhe von 428.854,01 € für die Haushaltsstelle 41010/000.73010.

 

Mit der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 40.000,00 € werden 11.145,99 € mehr beantragt, als lt. Hochrechnung benötigt. Somit können u. U. Schwankungen bei der Hochrechnung ausgeglichen werden.

 

Da es sich um eine unabweisbare Pflichtaufgabe handelt, ist die Finanzierung der Ausgaben sicherzustellen.

 

Der ausgewiesene Fehlbetrag in Höhe von 40.000,00 €  kann gegenwärtig nicht durch

Mehreinnahmen oder Minderausgaben im Verwaltungshaushalt 2009 gedeckt werden, weshalb beim Land Thüringen ein Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt wird.

 

Die Zustimmung des Thüringer Landesverwaltungsamtes zur überplanmäßigen Ausgabe wurde

gemäß dem Bescheid vom 26. März 2009 zur Haushaltssatzung 2009, hier: Auflage 1,

beantragt.