Betreff
Überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 47.000,00 € für die Haushaltstelle 48200.67410
Hier: Kommunaler Finanzierungsanteil (KFA) ARGE Eisenach
Vorlage
0141-HFA/2009
Aktenzeichen
11/ 11 06 05
Art
Beschlussvorlagen HFA

I. Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

 

vorbehaltlich der Zustimmung des Thüringer Landesverwaltungsamtes die überplanmäßige Ausgabe in Höhe 47.000 € - Haushaltsstelle 48200.67410 - für den kommunalen Finanzierungsanteil (KFA) der ARGE Grundsicherung Eisenach. 


Deckungsmittel stehen in entsprechender Höhe im Sammelnachweis 01 - Personalausgaben -zur Verfügung (Ansatz 2009 Sammelnachweis 01 – Personalausgaben 20.281.634 €).

 


II. Begründung

 

Gemäß Beschluss in der achten Trägerversammlung vom 14.03.2006, beträgt der kommunale Finanzierungsanteil 12,6 % des Verwaltungsaufwandes der ARGE Grundsicherung Eisenach. Im Gegenzug erstattet die ARGE die Personalkosten des städtischen Personals in der ARGE.

 

Die Ausgaben bezüglich Kommunaler Finanzierungsanteil (KFA) belaufen sich bis zum jetzigen Zeitpunkt auf 307.768,24 €. Dieser Betrag ergibt sich aus den Rechnungen der Monate November 2008 bis Juli 2009. Die Rechnung für den Monat August in Höhe von 34.088,82 € liegt vor. Bisher sind also Kosten in Höhe von 341.857,06 € entstanden, d.h. der Kommunale Finanzierungsanteil an der ARGE Grundsicherung beträgt im Durchschnitt monatlich ca. 34.200 €.

Im Jahr 2008 lag der Durchschnitt je Monat bei rd. 30.455 €. Dies entspricht einem Jahresergebnis von 365.454 €, dieses war auch Grundlage der Planung für das Jahr 2009. Die Steigerung war bei der Planung für 2009 in der Form nicht absehbar.

 

Im laufenden Jahr 2009 werden von der ARGE  noch 2 Monate (September und Oktober) abgerechnet,  dementsprechend stehen noch geschätzte Ausgaben in Höhe von ca. 70.000 € an. Da laut Haushaltsplan derzeit nur noch 23.142,94 € zur Verfügung stehen, ist die Beschlussfassung einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von ca. 47.000,00 € zur Sicherstellung des noch zu finanzierenden Bedarfes im Jahr 2009 demzufolge unabweisbar.

 

Nach derzeitigem Stand ergeben sich im Sammelnachweis 01 Minderausgaben, welche zur Deckung der Mehrausgaben für den kommunalen Finanzierungsanteil in Betracht kommen.

 

Die Zustimmung des Thüringer Landesverwaltungsamtes zur überplanmäßigen Ausgabe wurde gemäß dem Bescheid vom 26. März 2009 zur Haushaltssatzung 2009, hier: Auflage 1, beantragt.