50100.71200 - Gesundheitsamt, Zuschuss an den Wartburgkreis
I. Beschlussvorschlag
Der Haupt- und
Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:
vorbehaltlich
der Zustimmung des Thüringer Landesverwaltungsamtes Weimar eine überplanmäßige
Ausgabe in Höhe von 60.400,00 € für die Haushaltsstelle 50100.71200 –
Gesundheitsamt, Zuschuss an den Wartburgkreis.
Zur
Deckung der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 60.400,00 € wird Überbrückungshilfe
beim Land Thüringen beantragt.
II. Begründung
Im
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 wurde ein Zuschuss an den
Wartburgkreis für die Wahrnehmung der Aufgabe des öffentlichen
Gesundheitsdienstes in Höhe von 480.000,00 € geplant. Basis für diese
Größenordnung waren die vorjährigen Abschlagszahlungen.
Gemäß
§ 2 der Zweckvereinbarung über die Übertragung der Aufgaben im Bereich des
öffentlichen Gesundheitsdienstes erstattet die Stadt Eisenach dem Landkreis
jährlich die anteiligen Kosten für die Aufgabenerfüllung im öffentlichen
Gesundheitsdienst.
Grundlage
der Berechnung des Erstattungsbetrages ist das Rechnungsergebnis des
Landkreises des jeweiligen Vorjahres. Der Erstattungsbetrag beträgt 28,5% des
laufenden Zuschussbedarfes des Gesundheitsamtes. Es werden jährlich zwei
Abschlagszahlungen geleistet; mit der 1. Abschlagszahlung am 15.05. des
laufenden Jahres werden zugleich eventuelle Über- oder Unterzahlungen der vorjährigen
Abschlagszahlungen verrechnet.
Aus
der Abrechnung des Jahres 2008 ergab sich ein tatsächlicher Erstattungsbetrag
in Höhe von 510.339,13 €, Abschlagszahlungen wurden im vergangenen Jahr in Höhe
von 480.000,00 € geleistet. Folglich ergab sich eine Nachzahlungspflicht in
Höhe von 30.339,13 €, diese wurde in Höhe von 29.942,31 € bei der 1.
Abschlagszahlung berücksichtigt, 396,82 € fließen in die 2. Abschlagszahlung
ein. Die Differenzierung war aufgrund von Klärungsbedarf mit dem Wartburgkreis
notwendig.
Im
Ergebnis der Abrechnung 2008 wurden die Abschlagszahlungen für das Jahr 2009
auf einen Betrag von ½-jährlich 255.000,00 € festgesetzt. Insgesamt besteht
damit im laufenden Haushaltsjahr ein Gesamtausgabebedarf unter der
Haushaltsstelle 50100.71200 – Gesundheitsamt, Zuschuss an den Wartburgkreis –
in Höhe von 540.339,13 € (2 x 255.000,00
€ zzgl. Nachzahlung 30.339,13 €).
Aufgrund
der gemachten Ausführungen ergibt sich für das Jahr 2009 folgender Mehrbedarf:
Haushaltsansatz 2009 480.000,00
€
Gesamtausgabebedarf 2009 540.339,13 €
Mehrbedarf 60.339,13
€ (» 60.400,00 €)
Die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit dieser
Ausgaben ist aufgrund der Regelungen im § 2 der Zweckvereinbarung gegeben. Zur
finanziellen Sicherstellung der 2. Rate, welche am 15.11.2009 zur Zahlung
fällig wird, ist die überplanmäßige Mittelbereitstellung unabdingbar.
Der
deutliche Anstieg des Erstattungsbetrages im Jahr 2008 auf rd. 510 T€ (Vgl.
Abrechnung 2007 rd. 463 T€) ist einerseits auf einen Anstieg der Personalkosten
um rd. 154,5 T€ sowie anderseits auf einen Anstieg der sonstigen
Bewirtschaftungskosten um rd. 14,0 T€ zurückzuführen. Hiervon entfallen auf die
Stadt 28,5 % und damit rd. 48,0 T€. Der Anstieg der Personalkosten resultiert
insbesondere aus der Wiederbesetzung vorhandener vakanter Stellen
(Gesundheitsaufseher/ Jugendzahnärztin) sowie einer Rückkehr aus der Elternzeit
im August 2007. Bei den sonstigen Bewirtschaftungskosten sind die
Mehraufwendungen unter anderem auf die kalkulatorischen Abschreibungen
zurückzuführen. Es erfolgte im Jahr 2008 die Modernisierung der EDV-Technik im
Gesundheitsamt, wobei es sich fast ausnahmslos um geringwertige
Wirtschaftsgüter handelte, welche im Jahr der Anschaffung vollständig
abgeschrieben wurden.
Der
ausgewiesene Fehlbetrag in Höhe von 60.400,00 €
kann gegenwärtig nicht durch Mehreinnahmen oder Minderausgaben im
Verwaltungshaushalt 2009 gedeckt werden, weshalb beim Land Thüringen ein Antrag
auf Überbrückungshilfe gestellt wird.
Die Zustimmung des Thüringer Landesverwaltungsamtes
zur überplanmäßigen Ausgabe wurde gemäß Bescheid vom 26. März 2009 zur
Haushaltssatzung 2009, hier: Auflage 1, beantragt.