Betreff
Beteiligungsbericht 2010 der Stadt Eisenach, hier: aktueller Sachstand
Vorlage
0793-BR/2011
Aktenzeichen
20.1/810011
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 75a Abs. 1; 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) ist die Stadt Eisenach verpflichtet, jährlich einen Beteiligungsbericht bis zum 30. September zu erstellen und diesen dem Stadtrat und der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.

 

Wie auch in den vergangenen Jahren gibt es bei einigen Beteiligungsunternehmen aus unterschiedlichen Gründen Verzögerungen in der Erstellung bzw. Prüfung der Jahresabschlüsse. Durch mehrere Beteiligungsunternehmen bzw. Zweckverbände konnten bisher noch keine Prüfberichte vorgelegt werden. Da die Bekanntgabe von vorläufigen bzw. ungeprüften Daten im Beteiligungsbericht nicht zweckmäßig erscheint, wird sich damit die abschließende Erstellung des Beteiligungsberichtes 2010 der Stadt Eisenach verzögern.

 

Aus den genannten Gründen wurde beim Thüringer Landesverwaltungsamt eine Verlängerung der Vorlagefrist bis zum 31. Dezember 2011 beantragt. Dem Antrag wurde mit Schreiben vom 14.09.2011 entsprochen.