Betreff
Entwurf Haushalt 2012 - Sachstandsbericht November 2011
Vorlage
0794-BR/2011
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 57 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) ist die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Orientiert an dieser zeitlichen Vorgabe, waren die einzelnen Organisationseinheiten angehalten bis zum 15. September 2011 die entsprechenden Mittelanmeldungen für das Haushaltsjahr 2012 einzureichen.

 

Nach Erfassung sämtlicher eingereichter Mittelanmeldungen für den Verwaltungshaushalt ergibt sich gegenwärtig ein laufender Fehlbetrag für das Jahr 2012 von rd. 6,3 Mio. €. In Anbetracht dieser Größenordnung muss festgestellt werden, dass dem Stadtrat in absehbarer Zeit kein ausgeglichener Haushaltsentwurf vorgelegt werden kann. Auch im Jahr 2012 wird die Stadt – wie schon im laufenden und im vorangegangenen Jahr nach den Vorschriften der vorläufigen Haushaltsführung wirtschaften müssen. 

 

Mit der heutigen Vorlage erfolgt die Darstellung des 1. Sachstandes zum Verwaltungshaushalt 2012.

 

 

Die Einnahme- und Ausgabehauptgruppen des Verwaltungshaushaltes weisen per 22.11.2011 folgenden Stand aus:

 

 

 

Hauptgruppe

Haushalt 2011

 

- EUR -

Haushalt 2012

(Stand 22.11.11)

- EUR -

Veränderung

zum Vorjahr

- EUR -

 

 

 

 

0 – Steuern, allgemeine Zuweisungen

    58.831.091j

54.676.283

- 4.154.808

1 – Einn. aus Verwaltung und Betrieb

25.006.577

24.561.322

- 445.255

2 – Sonstige Finanzeinnahmen

5.701.194

5.387.789

- 313.405

Summe Einnahmen

89.538.862

84.625.394

- 4.913.468

 

 

 

 

4 – Personalausgaben

20.135.588

20.632.308

+ 496.720

5/6 – Sächl. Verw.- und Betriebsaufwand

15.639.916

16.079.417

+ 439.501

7 – Zuweisungen und Zuschüsse

47.676.867

49.268.187

+ 1.591.320

8 – Sonstige Finanzausgaben

6.086.491k

4.969.684

-1.116.807

Summe Ausgaben

89.538.862

90.949.596

+ 1.410.734

Saldo

0

-6.324.202

- 6.324.202

 

 

Erläuterungen zu den wesentlichsten Veränderungen:

 

HGr. 0 – Steuern, allgemeine Zuweisungen

 

Im direkten Vergleich zum Vorjahr sind folgende wesentliche Veränderungen anzuführen:

- Einnahmen aus der Gewerbesteuer                        - 1.500 T€       Ansatz 2012    11.000 T€

- Gemeindeanteile an Gemeinschaftssteuern            + 1.023 T€       Ansatz 2012    11.542 T€

- Schlüsselzuweisung                                                            - 4.029 T€       Ansatz 2012    16.308 T€

- Tourismusförderabgabe                                           +   280 T€       Ansatz 2012         280 T€

 

Die Gewerbesteuer wird im Plan 2012 mit 11.000 T€ angesetzt – dies entspricht einer Minderung von 1.500 T€ im Vergleich zu 2011. Bei der Planung zu berücksichtigen war, dass der Ansatz für das Jahr 2011 Steuernachzahlungen enthielt. Die Gemeindeanteile an den Gemeinschaftssteuern (Einkommen-/ Umsatzsteuer) wurden auf Grundlage der regionalisierten Steuerschätzung November 2011 kalkuliert. Veränderungen jedweder Art sind in diesen Einnahmegruppen nicht auszuschließen.

 

Die gravierendste Verschlechterung in dieser Hauptgruppe ist im Bereich der Schlüsselzuweisung zu verzeichnen. Mit dem Entwurf zum Thüringer Finanzausgleichsgesetz für das Jahr 2012 ist eine Kürzung der Schlüsselzuweisungen um ca. 25 % avisiert. Der zum jetzigen Zeitpunkt veranschlagte Betrag von 16.308 T€ wurde auf Basis eines vorläufigen einheitlichen Grundbetrages von 667,61 € (Vgl. 2011 802,35 €) ermittelt. Gegenüber dem Jahr 2011 ergibt sich damit in dieser Einnahmeposition eine Verschlechterung von rd. 4.029 T€. Es bleibt hier abzuwarten, ob sich im parlamentarischen Verfahren noch Änderungen ergeben.

 

Die Verbesserung in der Gruppierung 02, 03 ist hauptsächlich auf die Einführung der Tourismusförderabgabe zurückzuführen. Hier werden für das Jahr 2012 zusätzliche Einnahmen in Größenordnung von 280 T€ erwartet.

 

 

HGr. 1 – Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb

 

Grundsätzlich erscheint es so, als wären in dieser Hauptgruppe Mindereinnahmen in Größenordnung zu erwarten. Dies ist jedoch nur bedingt der Fall. Im Zuge des Haushaltsausgleiches für 2011 wurden die Haushaltsansätze im September 2011 an die erhöht eingegangenen Einnahmen angepasst. Für das Haushaltsjahr 2012 wurden die Ansätze wieder auf Basis von Fallzahlen, Erfahrungswerten und Schätzungen geplant.

 

Tatsächliche Einnahmeminderungen liegen u.a. in der Gruppe 16 vor – Nach Beendigung des Zensus-Verfahrens fallen hier die entsprechenden Erstattungen des Landes weg (83 T€).

 

 

HGr. 2 – Sonstige Finanzeinnahmen

 

Bei den sonstigen Finanzeinnahmen ist ein Rückgang bei den Konzessionsabgaben in Höhe von rd. 95 T€ zu verzeichnen. Daneben weisen die Ersätze für soziale Leistungen einen Rückgang im Vergleich zum Ansatz 2011 in Höhe von rd. 134 T€ aus. Eine weitere Einnahmeminderung im Vergleich zum Vorjahr ist in der Gruppe 26 zu verzeichnen. Die Veränderung hier korrespondiert mit den in Hauptgruppe 0 angesprochenen Steuernachzahlungen in 2011, wodurch höhere Zinseinnahmen zu verzeichnen waren.

 

 

HGr. 4 – Personalausgaben

 

Bei der Hauptgruppe 4 liegen die Ausgaben derzeit rd. 2,5 % über dem Ansatz des Vorjahres. Der erhöhte Bedarf resultiert aus anstehenden Besoldungserhöhungen ab April 2012 sowie anstehenden Tarifverhandlungen im Jahr 2012, bei denen mit linearen Erhöhungen zu rechnen ist.

 

 

HGr. 5/6 – Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand

 

Zwischen den einzelnen Gruppierungen der Hauptgruppen 5/6 kommt es zu diversen Verschiebungen. Insgesamt liegt der Ansatz 2012 rd. 439 T€ über dem des Vorjahres.

 

Die in der Gruppierungsübersicht ausgewiesenen Steigerungen weisen jedoch nur bedingt erhöhte Bedarfe aus. Um den Haushaltsausgleich 2011 überhaupt herzustellen, wurden Haushaltsansätze – gerade in den Hauptgruppen 5 und 6 auf ein Minimalniveau herabgesetzt. Die für die Planung 2012 von den Fachämtern gemeldeten Ansätze spiegeln den tatsächlich vorliegenden Bedarf wieder.

 

 

HGr. 7 – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke

 

Die Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke weisen in der Gruppierung 71 einen Ausgabezuwachs in Höhe von 1.295 T€ aus. Ursächlich ist hier die Kita-Finanzierung (freie Träger) zu nennen.

 

Bei den sozialen Leistungen (Gruppierung 73-78) steigen die Aufwendungen um rd. 277 T€ - dies stellt sich im Einzelnen wie folgt dar:

 

Gruppe 73: Leistungen der Sozialhilfe außerhalb v. Einrichtungen  + 105 T€

Gruppe 74: Leistungen der Sozialhilfe innerhalb v. Einrichtungen                    +16 T€

Gruppe 76: Leistungen der Jugendhilfe außerhalb v. Einrichtungen     -39 T€

Gruppe 77: die Leistungen der Jugendhilfe innerhalb v. Einrichtungen         + 193 T€

Gruppe 78: Sonstige soziale Leistungen                                                            + 2 T€

 

Ein weiterer leichter Anstieg ist bei der Gruppierung 79 – Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu verzeichnen (+19 T€).

 

 

HGr. 8 – Sonstige Finanzausgaben

 

Die dargestellte Veränderung zum Vorjahr ergibt sich primär bei den folgenden Ausgabearten:

- Zinsen                                                           - 148 T€           Ansatz 2012    1.590 T€

- Gewerbesteuerumlage                                 - 131 T€           Ansatz 2012       963 T€

- Zuführung zum Vermögenshaushalt            - 821 T€           Ansatz 2012    2.363 T€

 

Die veranschlagten Zinsen basieren auf den vorliegenden Zins- und Tilgungsplänen. Bei der Gewerbesteuerumlage sind die Minderausgaben der reduzierten Einnahme geschuldet.

 

Die Zuführung an den Vermögenshaushalt wurde zunächst nur in Höhe der gesetzlich geforderten Pflichtzuführung in der Planung berücksichtigt (Betrag der ordentlichen Tilgungsleistungen). Unter Beachtung der momentanen Aussichten für 2012 ist jedoch die Erwirtschaftung der Pflichtzuführung mehr als kritisch zu hinterfragen, darüber hinaus kann der Verwaltungshaushalt keinerlei weitere Mittel erwirtschaften, welche dem Vermögenshaushalt zur Finanzierung dringend notwendiger Investitionen zugeführt werden müssten.

 

 

Die hier vorgelegte Gruppierungsübersicht stellt den Bedarfsstand der Fachämter dar. Im weiteren Ablauf werden die angemeldeten Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes zunächst verwaltungsintern auf den Prüfstand gestellt, um sämtliche Möglichkeiten zur Verbesserung des Haushaltsentwurfes 2012 auszuschöpfen.

 

Zum Fortgang der Erstellung des Haushaltsentwurfes 2012 wird dem Stadtrat weiterhin in den planmäßigen Sitzungen Bericht erstattet.

 

 



j ohne Bedarfszuweisungen

k enthält lediglich Pflichtzuführung (Betrag der ordentlichen Tilgung)


Anlagenverzeichnis

 

Gruppierungsübersicht Verwaltungshaushalt 2012 – Stand 22.11.2011