reinigungsverfahrens Wutha
I. Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
1. Die
Stadt Eisenach übernimmt zu 100% den 10% - igen finanziellen
Eigenleistungsan-teil der Teilnehmergemeinschaft für die Wegebaumaßnahmen gemäß
der 1. Änderung des Wege- und Gewässerplanes (Plan nach § 41
Flurbereinigungsgesetz - FlurbG) zum Flurbereinigungsverfahren Wutha. Die
Baumaßnahmen erfolgen im Bereich der Grundstücke, Gemarkung Eisenach, Flur 94,
Flurstück- Nr. 9770 und 9775/1 sowie Flur 95, Flurstück- Nr. 9811, wie im
beigefügten Flurkartenauszug markiert.
2. Zur
Absicherung der Finanzierung des Eigenleistungsanteiles sind im Haushaltsplan
des Jahres 2010 in der HH- Stelle 78000.96003- Feld- und Wirtschaftswege
Flurbe-reinigung Wutha finanzielle Mittel in Höhe von 8.000,00 € einzustellen.
3. Die
mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft des Flurbereinigungsverfahrens
abzuschließende Vereinbarung zur Übernahme des Eigenleistungsanteiles wird
gemäß § 31 Abs. 2 ThürKO als verpflichtende Erklärung von der Stadt abgegeben.
II. Begründung
Die Stadt Eisenach ist als Grundstückseigentümerin Mitglied der Teilnehmergemeinschaft des Flurbereinigungsverfahrens Wutha. Gleichzeitig ist sie als betroffene Gebietskörperschaft im Vorstand der Teilnehmergemeinschaft anzuhören und vorschlagsberechtigt.
Ziel des Flurbereinigungsverfahren Wutha ist die Beseitigung der agrarstrukturellen Eingriffe und landeskulturellen Nachteile im Rahmen der Straßenbaumaßnahme zur Beseitigung des schienengleichen Bahnüberganges der Bundesstraße B7 in Wutha- Farnroda und des Zu-bringers von der B7 zur Bundesautobahn BAB A4.
Gemäß Beschluss vom 01.08.2001, Beschluss- Nr. 0221/2001, hat sich die Stadt Eisenach zur Übernahme anteiliger Kosten aus dem Wege- und Gewässerplan des Flurbereinigungs-verfahrens in Höhe von 20.363,48 € verpflichtet. Für die Umsetzung des vom Vorstand der Teilnehmergemeinschaft beschlossenen und von den betroffenen Gebietskörperschaften bestä-tigten Wege- und Gewässerplan waren Gesamtkosten in Höhe von 538.748,25 € (1.053.700,00 DM) veranschlagt. Nach Abzug der 90% - igen Förderung hat die Teilnehmergemeinschaft noch einen Eigenanteil an der Finanzierung von 53.874,83 € (105.370,00 DM) aufzubringen. Aufgrund der Baulastträgerschaft für die gemeinschaftlichen Wirtschaftswege und Anlagen im Verfahrens-gebiet der Flurbereinigung haben die Gebietskörperschaften, die Stadt Eisenach, die Gemeinde Wutha-Farnroda und die Gemeinde Hörselberg-Hainich vom aufzubringenden finanziellen Eigenleistungsanteil 67% übernommen. Der Differenzbetrag ist von den Grundstückseigen-tümern abgefordert worden. Die Schlussrechnung steht noch aus.
Die Baumaßnahmen sind ausgeführt und vom Verband für Landentwicklung und Flurneu-ordnung mit dem Vorstand abgenommen worden. Entsprechend der Realisierung der einzelnen baulichen Maßnahmen erfolgte der Mittelabruf zur anteiligen Finanzierung. Zur Zeit wird noch ein Haushaltsausgaberest in Höhe von 1.534,30 € in der HH- Stelle 78000.96003 ausgewiesen. Erst mit Zuteilung der Werteinheiten und dem Abschluss der Messungen kann die Schluss-rechnung erstellt werden. Für die Zahlung des Anteiles aus der Schlusshebung wird der Haushaltsausgaberest benötigt.
Die im Flurbereinigungsverfahren Wutha ausgebauten Wirtschaftswege, Wege- Nr. 128 und 132, wie in der Anlage 2 markiert, haben keine ausreichende Anbindung und Ausbauzustand zum vorhandenen Bestand im Bereich des Trenkelhofes. Von der Stadtverwaltung wurde gegenüber der Flurbereinigungsbehörde und dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft eine Nachbesserung diesbezüglich eingefordert. Die betroffenen Wegeabschnitte sind in der Anlage 2 ausgewiesen. Die Forderung beinhaltet den Ausbau des Weges Nr. 170 durch Verlängerung der Asphaltierung bis Straße im Trenkelhof und die Verbreiterung und Befestigung der Fahrspur entlang des Teiches als Anschluss zum Weg- Nr. 132. Die Forderung wurde vom Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung geprüft und als berechtigt angesehen. Damit können die Baumaßnahmen mit einer 90% -igen finanziellen Förderung, analog der Umsetzung des bisherigen Wege- und Gewässerplanes, realisiert werden.
Auch der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft hat den Baumaßnahmen und der damit verbundenen Änderung des Planes nach § 41 FlurbG zugestimmt. Die Baumaßnahmen dürfen aber die anderen Grundstückseigentümer im Verfahrensgebiet nicht finanziell belasten. Die Stadt als Baulastträger der betroffenen Wegegrundstücke und Eigentümerin der anliegenden Grundstücke muß den 10%-igen Eigenleistungsanteil aufbringen.
Nach der Planung des Verbandes für Landentwicklung und Flurneuordnung entstehen für die Baumaßnahmen einschließlich der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie Nebenleistungen voraussichtliche Kosten in Höhe von 77.748 € (s. Anlage 3). Der Eigenleistungsanteil von 10% entspricht rechnerisch 7.774 €, als Plansumme 8.000 €.
Mit dem Ausbau der beiden Wegeteilgrundstücke verbessert sich die Zuwegung und damit auch die Bewirtschaftung der anliegenden, überwiegend zur landwirtschaftlichen Nutzung verpach-teten städtischen Grundstücke und der Waldflächen auf dem Hammelsberg. Ebenfalls profitiert die Zufahrt zum Tierheim im Trenkelhof von der Realisierung der Wegebaumaßnahmen. Auch aus Sicht der Verkehrssicherungs- und Unterhaltungspflicht für die Stadt an den Wegeteil-grundstücken ist es zweckmäßig und sinnvoll, den erforderlichen Ausbau und die Verbreiterung mit der 90% - igen Förderung umzusetzen.
Die indirekte Gegenfinanzierung der überplannmäßigen Ausgaben für das
Flurbereinigungs-verfahren Wutha wird durch die Anhebung des Pachtzinses zu den
landwirtschaftlichen Grundstücken nach Abschluss der wertmäßigen Zuteilung der
Flächen erfolgen. Auch die dann erzielbare Kostenminderung für die Holzabfuhr
bei der Bewirtschaftung der Waldflächen auf dem Hammelsberg und Petersberg kann
bei der Gegenfinanzierung aufgerechnet werden.
Der Abschluss der Vereinbarung zwischen der Stadt und der Teilnehmergemeinschaft des Flurbereinigungsverfahrens Wutha mit der bindenden Verpflichtung (§ 31 Abs.2 ThürKO) zur Bereitstellung des Eigenanteiles in Höhe von 7.774 € ist die Voraussetzung, dass vom Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung als Flurbereinigungsbehörde die 1. Änderung zum Wege- und Gewässerplan genehmigt wird.
Nach dieser Genehmigung wird der Verband für Landentwicklung und Flurneuordnung, der als Dienstleister für die Teilnehmergemeinschaft tätig ist, den Förderanteil, bestehend aus EU -, Bundes- und Landesmitteln anfordern und die Leistungen für die Bauvorhaben beauftragen. Der Zeitpunkt der Umsetzung der Wegebaumaßnahmen wird letztlich durch die Bewilligung und Bereitstellung des Förderanteiles bestimmt.
Zur Untersetzung der bindenden Verpflichtung sind für den Haushalt 2010 vom Fachamt finan-zielle Mittel in Höhe von 8.000 € als Ausgabe in der HH- Stelle 78000.96003 angemeldet.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1: Flurkartenauszug
Anlage 2: Auszug aus dem Wege- und Gewässerplan (Plan nach § 41 FlurbG)
Anlage 3: Übersicht zu den voraussichtlichen Kosten