Betreff
Überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 11.200,00 Euro für die Haushaltsstelle 50200.71200 - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, Zuschuss an den Wartburgkreis
Vorlage
0157-HFA/2009
Aktenzeichen
20 33 01/50200
Art
Beschlussvorlagen HFA

I. Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

vorbehaltlich der Zustimmung des Thüringer Landesverwaltungsamtes Weimar eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 11.200,00 € für die Haushaltsstelle 50200.71200 – Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, Zuschuss an den Wartburgkreis.

Zur Deckung der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 11.200,00 € wird Überbrückungshilfe beim Land Thüringen beantragt.

 


II. Begründung

 

Im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 wurde ein Zuschuss an den Wartburgkreis für die Wahrnehmung der Aufgabe des Veterinärwesens und der Lebensmittelüberwachung in Höhe von 240.000,00 € (½-jährlich 120.000,00 €) geplant. Planungsgrundlage war eine Vorausberechnung des Wartburgkreises für das Jahr 2009 unter Berücksichtigung der avisierten 2. Änderung der Zweckvereinbarung über die Übertragung der Aufgaben im Bereich des Veterinärwesens und der Lebensmittelüberwachung. Die genannte Änderung der Zweckvereinbarung trat zum 01.01.2009 in Kraft.

Zu diesem Zeitpunkt ging das bisher im Rahmen der Kommunalisierung der Stadt zugeordnete  und an den Landkreis abgeordnete Personal für diese Aufgabe auf den Landkreis über (§ 3 der Zweckvereinbarung). Gleichzeitig wurde die Kostenerstattung an den Landkreis in Anlehnung an die Abrechnung anderer Zweckvereinbarungen mit dem Kreis (Vgl. Zweckvereinbarung Gesundheitsamt) angepasst.

 

Gemäß § 2 der geänderten Zweckvereinbarung erstattet die Stadt Eisenach dem Landkreis jährlich die anteiligen Kosten für die Aufgabenerfüllung im Bereich des Veterinärwesen und der Lebensmittelüberwachung. Grundlage der Berechnung des Erstattungsbetrages sind das Rechnungsergebnis des Haushaltes des Landkreises sowie die vom Statistischen Landesamt veröffentlichten Einwohnerzahlen zum 31.12. des vorvergangenen Jahres. Der Erstattungsbetrag errechnet sich aus der Einwohnerzahl der Stadt, geteilt durch die Gesamteinwohnerzahl von Stadt und Landkreis, multipliziert mit dem laufenden Zuschussbedarf des Veterinäramtes. Es werden jährlich zwei Abschlagszahlungen geleistet; mit der 1. Abschlagszahlung am 15.05. des laufenden Jahres werden zugleich eventuelle Über- oder Unterzahlungen der vorjährigen Abschlagszahlungen verrechnet. Für das Jahr 2009 erfolgte die Ermittlung der Abschlagszahlungen auf Basis der Planansätze des Wartburgkreises für diese Aufgabe.

 

Die Abrechnung des Jahres 2008 erfolgte nach der bis zum 31.12.2008 gültigen Zweckvereinbarung, insgesamt stellte der Kreis einen Betrag von 11.967,37 € für das Jahr 2008 noch in Rechnung. Dieser Nachzahlungsbetrag setzte sich zusammen aus einem erhöhten Zuschussbedarf im Bereich der Sachkosten in Höhe von 8.895,62 € gegenüber der Abrechnung des Vorjahres (1.236,47 € gestiegene Sachkosten zzgl. Einnahmeausfälle 7.659,15 €), daneben war bei den Personalkosten eine Nachzahlung in Höhe von 3.071,75 € notwendig. Mit der 1. Abschlagszahlung im laufenden Jahr in Höhe von 120.000,00 € wurde die Unterzahlung des Jahres 2008 verrechnet, so dass zum 15.05.2009 ein Betrag von 131.967,37 € zur Zahlung fällig wurde.

Aufgrund einer weitergehenden Prüfung der zahlungsbegründenden Abrechnungsunterlagen  war eine Reduzierung des Abrechnungsbetrages 2008 in Bereich der Sachkosten um 798,21 € möglich, welche mit der 2. Rate verrechnet wird, so dass zum 15.11.2009 ein Betrag von 119.201,79 € zur Zahlung anzuweisen ist.

 

Insgesamt besteht damit im laufenden Haushaltsjahr ein Gesamtausgabebedarf unter der Haushaltsstelle 50200.71200 – Veterinärwesen- und Lebensmittelüberwachung, Zuschuss an den Wartburgkreis – von 251.169,16 €. Abzüglich der geplanten Haushaltsmittel in der genannten Haushaltsstelle in Höhe von 240.000,00 € ergibt sich somit ein zu finanzierender Mehrbedarf von rd. 11.200,00 €.

 

Die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit dieser Ausgaben ist aufgrund der Regelungen der Zweckvereinbarung gegeben. Zur finanziellen Sicherstellung der 2. Rate ist die überplanmäßige Mittelbereitstellung unabdingbar.

 

Der ausgewiesene Fehlbetrag in Höhe von 11.200,00 €  kann gegenwärtig nicht durch Mehreinnahmen oder Minderausgaben im Verwaltungshaushalt 2009 gedeckt werden, weshalb beim Land Thüringen ein Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt wird.

 

Die Zustimmung des Thüringer Landesverwaltungsamtes zur überplanmäßigen Ausgabe wurde gemäß Bescheid vom 26. März 2009 zur Haushaltssatzung 2009, hier: Auflage 1, beantragt.