Betreff
überplanmäßige Ausgabe für Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz in der Haushaltsstelle 48100.78700
Vorlage
0161-HFA/2009
Aktenzeichen
51.1/1105-wa
Art
Beschlussvorlagen HFA

I. Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

 

vorbehaltlich der Zustimmung des Thüringer Landesverwaltungsamtes eine überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 48100.78700 (Leistungen nach dem UVG) von insgesamt 29.000,00 €. 

 

 

Eine Deckung in Höhe von 12.000,00 € erfolgt durch Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle 48100.16100 (Zuschüsse vom Land), die über dem Planansatz  von 482.000,00 €  zu verzeichnen sind.

 

Der übersteigende Fehlbetrag  in Höhe von 17.000,00 € kann nicht durch Minderausgaben oder Mehreinnahmen gedeckt werden, sodass hierfür Überbrückungshilfe beim Land Thüringen beantragt wird.

 

 


II. Begründung

 

Die Planung der notwendigen Mittel für das Haushaltsjahr 2009 in der Haushaltsstelle 48100.78700 erfolgte auf der Grundlage der benötigten Finanzmittel im Haushaltsjahr 2008.

Der Bedarfsberechnung lagen rund 400 Leistungsfälle zugrunde. Diese Fallzahl stieg inzwischen auf durchschnittlich ca. 450 Leistungsfälle.

Die Bedarfsberechnung für die  finanziellen Verpflichtungen für November und Dezember 2009 erfolgte auf der Grundlage der z.Zt. tatsächlich bestehenden 451 Leistungsfälle unter Berücksichtigung der durchschnittlichen monatlichen Zahlungsverpflichtung von 61.977,00 € in den letzten 3 Monaten.

 

Die Ausführung des UVG ist i.V.m. § 1 des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Unterhaltsvorschussgesetz (ThürAGUVG) als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis durchzuführen.

 

Gemäß § 8 UVG werden diese Geldleistungen zu einem Drittel vom Bund sowie i.V.m. § 4 Satz 1 ThürAGUVG zu einem Drittel vom Land und zu einem Drittel von der kreisfreien Stadt Eisenach getragen.

Diese entsprechenden Einnahmen von zwei Dritteln der tatsächlichen Leistungen nach dem UVG finden sich in der Haushaltsstelle 48100.16100 wieder.  Die quartalsweise Mittelanmeldung für die entsprechenden Einnahmen erfolgt immer auf der Grundlage der Auszahlung des letzten Monats des vergangenen Quartals. Die jeweilige Endabrechnung für das Haushaltsjahr erfolgt erst auf der Grundlage der tatsächlichen Auszahlungen Anfang Dezember, sodass zum jetzigen Zeitpunkt aus dieser Haushaltsstelle die Deckung nur in Höhe der auf der Grundlage der Zahlungen des Monats September bereits angemeldeten Mittel erfolgen kann.

Auf dieser Grundlage ist eine Mehreinnahme von 12.028,31 € zu verzeichnen, die gerundet auf 12.000,00 € für Deckung des Mehrbedarfs zur Verfügung steht.

 Die tatsächliche Entwicklung der Ausgaben gem. §§ 1 ff UVG in Gegenüberstellung zu den Einnahmen aus der Erstattung vom Land gem. § 8 Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) sieht 2009 wie folgt aus:

 

Monat

Ausgaben 

(HhSt. 48100.78700)

Einnahmen

(HhSt. 48100.16100)

Januar

  66.063,00 €

  41,332,00 €

Februar

  64.011,00 €

  41.332,00 €

März

  61.677,00 €

  41.332,00 €

April

  60.825,00 €

  44.454,15 €

Mai

  62.523,00 €

  41.118,00 €

Juni

  60.653,00 €

  41.118,00 €

Juli

  60.926,20 €

  42.518,10 €

August

  64.181,80 €

  40.435,33 €

September

  59.480,00 €

  40.435,33 €

insgesamt

566.340,00 €

374.074,91 €

monatlicher Durchschnitt

  62.926,67 €

  41.563,88 €

 

Die Zustimmung des Thüringer Landesverwaltungsamtes zur überplanmäßigen Ausgabe wurde gemäß dem Bescheid vom 26.März 2009 zur Haushaltssatzung 2009, hier: Auflage1, beantragt.

 

Der ausgewiesene Fehlbetrag in Höhe von 17.000,00 € kann gegenwärtig nicht durch Mehreinnahmen oder Minderausgaben gedeckt werden, weshalb beim Land Thüringen ein Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt wird.

 

 


Anlagenverzeichnis:

Textvorlage der §§ 1, 2, 8 UVG und  des ThürAGUVG