I. Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach
beschließt:
vorbehaltlich der Zustimmung
des Thüringer Landesverwaltungsamtes eine überplanmäßige Ausgabe in der
Haushaltsstelle 48100.78700 (Leistungen nach dem UVG) von insgesamt 29.000,00
€.
Eine Deckung in Höhe von
12.000,00 € erfolgt durch Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle 48100.16100
(Zuschüsse vom Land), die über dem Planansatz
von 482.000,00 € zu verzeichnen
sind.
Der übersteigende
Fehlbetrag in Höhe von 17.000,00 € kann
nicht durch Minderausgaben oder Mehreinnahmen gedeckt werden, sodass hierfür
Überbrückungshilfe beim Land Thüringen beantragt wird.
II. Begründung
Die Planung der notwendigen Mittel für das Haushaltsjahr 2009 in der Haushaltsstelle 48100.78700 erfolgte auf der Grundlage der benötigten Finanzmittel im Haushaltsjahr 2008.
Der Bedarfsberechnung lagen rund 400 Leistungsfälle zugrunde. Diese Fallzahl stieg inzwischen auf durchschnittlich ca. 450 Leistungsfälle.
Die Bedarfsberechnung für die finanziellen Verpflichtungen für November und Dezember 2009 erfolgte auf der Grundlage der z.Zt. tatsächlich bestehenden 451 Leistungsfälle unter Berücksichtigung der durchschnittlichen monatlichen Zahlungsverpflichtung von 61.977,00 € in den letzten 3 Monaten.
Die Ausführung des UVG ist i.V.m. § 1 des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Unterhaltsvorschussgesetz (ThürAGUVG) als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis durchzuführen.
Gemäß § 8 UVG werden diese Geldleistungen zu einem Drittel vom Bund sowie i.V.m. § 4 Satz 1 ThürAGUVG zu einem Drittel vom Land und zu einem Drittel von der kreisfreien Stadt Eisenach getragen.
Diese entsprechenden Einnahmen von zwei Dritteln der tatsächlichen Leistungen nach dem UVG finden sich in der Haushaltsstelle 48100.16100 wieder. Die quartalsweise Mittelanmeldung für die entsprechenden Einnahmen erfolgt immer auf der Grundlage der Auszahlung des letzten Monats des vergangenen Quartals. Die jeweilige Endabrechnung für das Haushaltsjahr erfolgt erst auf der Grundlage der tatsächlichen Auszahlungen Anfang Dezember, sodass zum jetzigen Zeitpunkt aus dieser Haushaltsstelle die Deckung nur in Höhe der auf der Grundlage der Zahlungen des Monats September bereits angemeldeten Mittel erfolgen kann.
Auf dieser Grundlage ist eine Mehreinnahme von 12.028,31 € zu verzeichnen, die gerundet auf 12.000,00 € für Deckung des Mehrbedarfs zur Verfügung steht.
Die tatsächliche Entwicklung der Ausgaben gem. §§ 1 ff UVG in Gegenüberstellung zu den Einnahmen aus der Erstattung vom Land gem. § 8 Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) sieht 2009 wie folgt aus:
Monat |
Ausgaben (HhSt. 48100.78700) |
Einnahmen (HhSt. 48100.16100) |
Januar |
66.063,00 € |
41,332,00 € |
Februar |
64.011,00 € |
41.332,00 € |
März |
61.677,00 € |
41.332,00 € |
April |
60.825,00 € |
44.454,15 € |
Mai |
62.523,00 € |
41.118,00 € |
Juni |
60.653,00 € |
41.118,00 € |
Juli |
60.926,20 € |
42.518,10 € |
August |
64.181,80 € |
40.435,33 € |
September |
59.480,00 € |
40.435,33 € |
insgesamt |
566.340,00
€ |
374.074,91
€ |
monatlicher
Durchschnitt |
62.926,67 € |
41.563,88 € |
Die Zustimmung des Thüringer Landesverwaltungsamtes zur überplanmäßigen Ausgabe wurde gemäß dem Bescheid vom 26.März 2009 zur Haushaltssatzung 2009, hier: Auflage1, beantragt.
Der ausgewiesene Fehlbetrag in Höhe von 17.000,00 € kann gegenwärtig nicht durch Mehreinnahmen oder Minderausgaben gedeckt werden, weshalb beim Land Thüringen ein Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt wird.
Anlagenverzeichnis:
Textvorlage der §§ 1, 2, 8 UVG und des ThürAGUVG