I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
Als Nachfolger für das
Aufsichtsratsmitglied der Landestheater Eisenach GmbH i.L., Herrn Christian
Köckert wird gem. § 11 Abs. 6 des Gesellschaftsvertrages
Herr / Frau
................................
bestellt und in den
Aufsichtsrat entsandt.
Begründung:
Mit Schreiben vom 30.12.2011 hat Herr Christian Köckert sein Stadtratsmandat und die damit verbundenen Ämter mit Wirkung zum 31.12.2011 niedergelegt.
Gem. § 11 Abs. 6 des Gesellschaftsvertrages der LTE muss der Stadtrat für die Restdauer der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitgliedes (= Wahlperiode des Stadtrates) einen Nachfolger bestellen.
Gem. § 11 Abs. 2 wird das Mitglied dabei gem. § 27 Abs. 1 ThürKO bestellt.
Eine weitergehende Festlegung zur Verfahrensweise bei der Besetzung des Aufsichtsrates enthält die Satzung nicht. Aus dem Grund erfolgt die Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrates gem. § 9 Abs. 2 – 4 der Hauptsatzung der Stadt Eisenach.
Hiernach steht das Benennungsrecht zur Nachbesetzung des freigewordenen Aufsichtsratsmandates der CDU-Fraktion zu.