Betreff
Vergabe der Mittel aus der Infrastrukturpauschale 2012 des Freistaates Thüringen gemäß § 21 Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz (ThürKitaG) auf der Grundlage der beigefügten Prioritätenliste der Verwaltung
Vorlage
0833-JHA/2012
Aktenzeichen
51.13.501
Art
Beschlussvorlage Jugendhilfeausschuss

I. Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

Die Vergabe der Mittel aus der Infrastrukturpauschale 2012 des Freistaates Thüringen gemäß § 21 Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz (ThürKitaG) auf der Grundlage der beigefügten Prioritätenliste der Verwaltung.

 


II. Begründung

 

Gemäß § 21 Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz (ThürKitaG) gewährt der Freistaat Thüringen den Gemeinden eine Infrastrukturpauschale in Höhe von 1.000,00 € pro Kind für die Anzahl der jährlich neu geborenen Kinder ihres Gemeindegebiets, die in ihrem Zuständigkeitsbereich bevölkerungsstatistisch erfasst sind.

Für die Zuweisung der Infrastrukturpauschale wird die Zahl der Kinder nach der amtlichen Statistik des Landesamtes für Statistik zum Stichtag 31.12. des jeweils vorletzten Jahres angesetzt.

Laut amtlicher Statistik des Landesamtes für Statistik, welche die Grundlage zur Zahlung der Infrastrukturpauschale für das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur bildet, erhält die Stadt Eisenach im Haushaltsjahr 2012 -  345.000,00 €  (345 mit Stichtag 31.12.2010 lebendgeborene Kinder  x 1.000,00 €).

 

Aus der in der Anlage beigefügten Prioritätenliste geht hervor, welche Maßnahmen die Verwaltung hinsichtlich der Verteilung der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel vorschlägt.

Die Liste beinhaltet sowohl die durch Stadtratsbeschluss gebundenen Mittel als auch die der Verwaltung vorliegenden Anträge der freien Träger. 

Das Antragsvolumen für Investitionen liegt über den im Jahr 2012 zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln.

Daraus resultierend wird in Absprache mit dem freien Träger THEPRA Landesverband Thüringen für dieses Jahr die Auszahlung von 30.000,00 € und für 2013 14.000,00 € vorgeschlagen.

 

Die AWO AJS gGmbH beantragte für das Jahr 2012 456.399,20 €. Darin sind unter anderem enthalten die Kanal- und Entwässerungsarbeiten, die Sanierung der Zufahrtsstraße; die Gestaltung des Freigeländes sowie Malerarbeiten im Gebäude.

Nach Rücksprache mit dem Amt 67 (es handelt sich um ein städtisches Gebäude) weisen die Kanal- und Entwässerungsarbeiten  oberste Priorität auf. Demzufolge wird in Absprache mit dem freien Träger von der Verwaltung vorgeschlagen, zunächst 180.000,00 € in drei Jahresscheiben ab 2012 zu je 60.000,00 € auszuzahlen. 

Ab 2014 soll über die Gewährung der verbleibenden Summe in Höhe von 276.399,20 € (456.399,20 € - 180.000,00 €) zur Finanzierung notwendiger Bau- und Sanierungsmaßnahmen neu beraten und beschlossen werden.

 

Die vorgeschlagenen Mittel für öffentliche Spielplätze resultieren aus einer konkreten Anfrage von Eltern aus der Oststadt Eisenach.

In diesem Bereich befindet sich im Schwalbenweg/ Hofferbertaue und in der Heinrichstraße je ein Spielplatz.

Mit den 9.019,20 € soll in Absprache mit der Kinderbürgermeisterin ein neuer Spielplatz in der Hellwigstraße errichtet werden.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Prioritätenliste Infrastrukturpauschale 2012