Betreff
Anfrage der B 90/Die Grünen-Stadtratsfraktion - Bedarfszuweisungen und Haushalt 2011 der Stadt Eisenach
Vorlage
AF-0273/2012
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Liegt dem Oberbürgermeister eine Rückantwort des Landesverwaltungsamtes hinsichtlich der Liste der beantragten Bedarfszuweisungen vor?   
(Wenn ja, wann wird diese dem Stadtrat zur Kenntnis gegeben?          
Wenn nein, wann ist damit zu rechnen?)

2.      Wann wird der Oberbürgermeister den Fraktionen die Stellungnahme des Landesver-waltungsamtes zum Haushalt 2011 ausreichen?

3.     Welche Möglichkeiten wird der Oberbürgermeister nutzen, den Ortsteilen die noch zusätzlich in den Haushalt aufgenommenen 2.500 € trotz Nichtgenehmigung des Haushaltes auszureichen?

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.)

Mit Bescheid vom 18.11.2011 wurden durch das Thüringer Finanzministerium Bedarfszuweisungen für die Maßnahme “Tor zur Stadt” in Höhe von 619.643 Euro und für die Maßnahme “Lutherplatz 8” 50.000 Euro bewilligt.

 

Mit Bescheid vom 14.12.2011 erging ein weiterer Bewilligungsbescheid des Thüringer Finanzministeriums, mit dem weitere beantragte Bedarfszuweisungen bewilligt bzw. abgelehnt wurden.

 

Auf die zur Stadtratsitzung vorgelegte Berichtsvorlage in dieser Angelegenheit wird verwiesen.

 

Zu 2.)

Der vom Stadtrat in seiner Sitzung am 14.10.2011 beschlossene Haushalt 2011 wurde der Rechtsaufsichtsbehörde zur Genehmigung vorgelegt. Bis zum Ende des Jahres 2011 ist der Stadt kein Genehmigungs- oder Ablehnungsbescheid zugegangen. Da der Haushalt 2011 nur bis zum Ende des Haushaltsjahres hätte genehmigt werden können, dies jedoch nicht erfolgte, konnte dieser nicht in Kraft treten. Eine Stellungnahme des Landesverwaltungsamtes zum Haushalt 2011 liegt dem Oberbürgermeister nicht vor. In mehreren Gesprächen wurde durch Vertreter der Rechtsaufsichtsbehörde darauf hingewiesen, dass eine Genehmigung nicht erteilt werde, weil die Deckung der in der Vergangenheit aufgelaufenen Fehlbeträge nicht gemäß § 23 ThürGemHV nachgewiesen sei.

 

Zu 3.)

 

Auf die Erläuterungen zu 2) wird verwiesen. Da der vom Stadtrat beschlossene Haushalt 2011 nicht genehmigt und somit nicht in Kraft getreten ist, stehen die Mittel für die Ortsteile leider nicht zur Verfügung und konnten bzw. können daher auch nicht ausgereicht werden.