Betreff
Bebauungsplan Nr. 3 SF "Auf dem Werth" Stedtfeld, Hier: Verfahrensstand
Vorlage
0843-BR/2012
Aktenzeichen
61.23/ B 3 SF
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

Der Bebauungsplan Nr. 3 SF ”Auf dem Werth” Stedtfeld hat zum Ziel, die notwendige und einzig mögliche bauliche Erweiterung und Entwicklung des Automobilherstellers Opel zu sichern.

 

Um Bauplanungsrecht für die geplanten Erweiterungen und auch Planungssicherheit für die vorhandenen baulichen Nutzungen zu erwirken, wurde zwischen der Stadt Eisenach und der Opel Eisenach GmbH für den erforderlichen Bebauungsplan ein Städtebaulicher Vertrag geschlossen (StR/0387/2011) und das notwendige Bauleitplanverfahren durch den Änderungsbeschluss des Geltungsbereiches (StR/0388/2011) eingeleitet. Die vorbereitenden Untersuchungen in Form des sogenannten Scopingverfahrens wurde im August 2011 durchgeführt. Der Vorentwurf zum Bebauungsplan wurde mit Beschluss des Stadtrates (StR/0442/2011) am 14.10.2011 gebilligt und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit öffentlich ausgelegt. Die Auslegung erfolgte vom 26.10. bis 25.11.2011; die Bekanntmachung dazu am 19.10.2011. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden zeitgleich zur Abgabe ihrer Stellungnahme zum Vorentwurf aufgefordert. Die eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken zum Vorentwurf wurden geprüft und sind - soweit möglich - in den Entwurf eingeflossen, der vom Stadtrat im März 2012 gebilligt und zur Auslegung bestimmt werden soll. Die Abwägung zum Bebauungsplan sowie der Satzungsbeschluss sollen nach Möglichkeit noch vor der Sommerpause des Stadtrates beschlossen werden, damit der Plan zur Genehmigung bei der Genehmigungsbehörde eingereicht und die Rechtskraft für diesen ab dem 2. Halbjahr 2012 erzielt werden kann.

 

 Zum Hochwasser- und Immissionsschutz sowie zum Ausgleich für notwendige Eingriffe in Natur und Landschaft wurden weiterführende Untersuchungen, Berechnungen und gutachterliche Analysen in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden vorgenommen, die eine Machbarkeit der geplanten städtebaulichen Ziele nachweisen und getroffene Festsetzungen nach den gesetzlichen Bestimmungen, durch entsprechende Bedingungen und Maßnahmen, planungsrechtlich sichern. Die Untersuchungen werden dem Bauleitplanverfahren als Anlagen beiliegen.

 

Die Untersuchungen zum Hochwasserschutz und deren Ergebnisse sind mit der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie sowie mit dem Thüringer Landesverwaltungsamt, Abteilung Wasserwirtschaft, abgestimmt und bilden die Grundlage für die Festsetzungen zum Hochwasserschutz im Bebauungsplan. Bei den Berechnungen wurden verschiedene Varianten in Ansatz gebracht, die alle in einem vollständigen, zeitgleichen Ausgleich und Ersatz von entstehendem Retentionsraumverlust mündeten und keine wesentliche Beeinträchtigung zum Hochwasserschutz nach sich ziehen. Ziel der Stadt Eisenach, des Automobilunternehmens sowie der zuständigen Behörden ist es, zulässige bauliche Nutzungen so eingriffsschonend wie möglich und mit dem geringsten Retentionsraumersatz  zu ermöglichen. So wird es nach neuestem Berechnungsstand durch verschiedene Abstufungen von Aufschüttungshöhen im Plangebiet mit großer Wahrscheinlichkeit nicht zu dem Fall kommen, dass eine Retentionsraumerweiterung zwischen Hörsel und Umgehungsstraße in Richtung Westen erforderlich würde. Das bedeutet im Konkreten, die anfänglich in Betracht gezogene Inanspruchnahme dieser Flächen – inklusive des Sportplatzes Stedtfeld - als Retetionsraumersatz für die Erweiterung von Opel wird nach den aktuellen Berechnungen zum Hochwasserschutz nicht erfolgen.

Dennoch wäre diese Option zukünftig – unabhängig von der Bauleitplanung zur Opelerweiterung - für weitergehende Erfordernisse im Zusammenhang mit dem Hochwasserschutz der Stadt Eisenach zu untersuchen.