Betreff
Bewohnerparken Eisenach
Vorlage
0847-BR/2012
Aktenzeichen
61.23.20
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

 

Bewohnerparken in Eisenach

 

Bestand

 

In Eisenach wurde beginnend mit dem Gebiet Predigerhöhe ab 01.06.2010 das Bewohnerparken eingeführt mit den Zielen

·         · Verbesserung der Parksituation für die Bewohner,

·         · weniger Parksuchverkehr,

·         · weniger Durchgangsverkehr und

·         · Erhöhung der Wohnqualität.

Der Geltungsbereich der Bewohnerparkzone umfasst folgende Straßen:

Schlossberg, Am Roeseschen Hölzchen, Domstraße, Burgstraße, Hainweg, Junker-Jörg-Straße, Richard-Wagner-Straße, Charlottenstraße, Mönchstraße, Lutherstraße, Große

Wiegardt, Philosophenweg, Klosterweg, Barfüßerstraße, Am Hainstein und Beethovenstraße.

 
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Nach nunmehr 1½ jährigem Bestehen des Bewohnerparkbereiches wurden im Jahr 2010
498 Parkausweise und im Jahr 2011 481 Parkausweise bei 680 in dem Gebiet gemeldeten Kraftfahrzeugen ausgegeben. An den ausgegebenen Ausweisen zeigt sich die Akzeptanz und positive Resonanz der Bürger im Gebiet der Predigerhöhe.


Geregelt wurde das Bewohnerparken mit:

·         · Parkschein bzw.

·         · Parkscheibe und Eingeschränktem Halteverbot.

Bewohner mit Parkausweis dürfen in allen so gekennzeichneten Bereichen parken.

 

 

 

 

 

 

 

 


 

Untersuchungen

 

Auf Grund der guten Erfahrungen im Gebiet Prediger Höhe wurden weitere Gebiete imzentrumsnahen Bereich hinsichtlich der Einführung von Bewohnerparken durch eineVorortbegehung untersucht.

Untersuchte Bereiche:

·         Karthäuser Höhe (zwischen Marienstraße und Wernickstraße, Am Ofenstein und Waisenstraße)

·         Bahnhof (zwischen Dr.-Moritz-Mitzenheim-Straße und Hörsel, Fischweide und Langensalzaer Straße)

·         Georgenvorstadt (zwischen Kasseler Straße und August-Bebel-Straße, Mühlgraben und Wolfgang)

·         Oppenheimstraße (zwischen Kasseler Straße und Damaschkestraße, Hörsel und Rennbahn)

 

 

Die Innenstadt wird in Gänze kostenpflichtig bewirtschaftet.

Auf der „Predigerhöhe“ ist Bewohnerparken bereits eingeführt.


 

Das nächste Gebiet, in dem das Bewohnerparken eingeführt werden soll, ist die „Karthäuser Höhe“. Erforderlich wurde es hier, weil durch das Einführen von Bewohnerparken auf der „Predigerhöhe“ Berufspendler auf andere zentrumsnahe Gebiete ausweichen und ihre Fahrzeuge dort abstellen, insbesondere im Gebiet der „Karthäuser Höhe“.

Im Rahmen der Begehung hat sich gezeigt, dass in einigen Straßen Stellplatzmangel herrscht und diese durch Berufspendler überlastet sind. Dadurch haben sich die Abstellplätze für die Bewohner verringert und die Wohnqualität ist gesunken.

Zwischen den Gebieten „Predigerhöhe“ und „Karthäuser Höhe“ liegt mit der Wartburgallee, der Marienstraße und dem Frauentor ein Bereich, welcher beide Gebiete verbindet. Dieser Bereich wurde im Rahmen der Ausweisung von Bewohnerparken auf der „Predigerhöhe“ nicht mit untersucht. Beseitigt wurde dieser Mangel nun mit der Untersuchung zur „Karthäuser Höhe“.

 

 

    

 

 

Im Ergebnis der festgestellten Parksituation und der Einwohnerversammlung vom 30.01.2012

wird Folgendes geplant:

 

 

 

 

 


Planung

 

 

 

 

Der Geltungsbereich der „Karthäuser Höhe“, also das Bewohnerparkgebiet „A2“ umfasst folgende Straßen:

·         Johann-Sebastian-Bach-Straße

·         Am Ofenstein (unterer Bereich)

·         Emilienstraße

·         Luisenstraße

·         Waisenstraße

·         Wartburgallee.

In diesen Straßen werden für Bewohner ca. 81Parkplätze reserviert, ca. 83 Parkplätze stehen für Besucher und Bewohner zur Verfügung.

Damit wird der Forderung der Verwaltungsvorschrift zu §45 der StVO Genüge getan.

In der Verwaltungsvorschrift heißt es: Innerhalb eines Bereiches mit Bewohnerparkvorrechten dürfen werktags von 9:00 bis 18:00 Uhr nicht mehr als 50% der zur Verfügung stehenden Parkflächen für Bewohner reserviert werden.

Zusätzlich wird der Bereich Marienstraße, Am Frauentor, Philosophenweg und Rittergasse in den Geltungsbereich der „Predigerhöhe“ des Bewohnerparkgebietes „A1“ aufgenommen.

 

 

 

 

 

 

 

Regelung Bewohnerparkgebiet A2 „Karthäuser Höhe“

Geregelt wird die Reservierung für Bewohner mit:

 

 

Eingeschränktes Halteverbot + Zusatzzeichen (Bewohner mit Parkausweis Nr. ... frei)

 

 

Für Besucher und Bewohner erfolgt die Regelung durch:

 

Berechtigt zum Erwerb eines Ausweises sind Bewohner mit Hauptwohnsitz im Gebiet und eines auf sie zugelassenen Pkw oder dauernd genutzten Dienstwagens und fehlendem privaten Stellplatz.

Der Ausweis wird auf Antrag für  30,30 € im Jahr bei der Verkehrsbehörde oder im Bürgerbüro ausgegeben.

 

Parken von Montag bis Freitag, zwischen 9 und 18 Uhr für 2 Stunden erlaubt. Restliche Zeit unbegrenzt.

Bewohner mit Ausweis grundsätzlich befreit.

 

 

 

Im Ergebnis der Ausweisung der „Karthäuser Höhe“ zum Bewohnerparkgebiet wird sich auch hier die Parksituation für die Anwohner verbessern, es wird weniger Parksuchverkehr und Durchgangsverkehr zu erwarten sein, die Wohnqualität wird sich wesentlich erhöhen. Eine Einwohnerversammlung am Montag, den 30.01.2012, hat die Umgrenzung des Geltungsbereiches bestätigt. Mit den Einwohnern wurde weiterhin vereinbart, Mitte 2012 angrenzende Straßen nochmals auf Parkdruck und Fremdparker zu untersuchen, um gegebenenfalls den Geltungsbereich zu ergänzen/zu erweitern.

Negativ wird sich die Einrichtung von Bewohnerparkvorrechten in der „Karthäuser Höhe“ für die Berufspendler auswirken. Diese werden in andere Gebiete verdrängt. Damit auch ihren Bedürfnissen Rechnung getragen werden kann, ist für das gesamte Stadtgebiet ein Park & Ride-Konzept in Bearbeitung, dieses ist nach Fertigstellung sukzessive umzusetzen und den Berufspendlern als Alternative anzubieten.