Sachverhalt:
Bewohnerparken in
Eisenach
Bestand
In Eisenach wurde beginnend mit dem Gebiet Predigerhöhe ab 01.06.2010
das Bewohnerparken eingeführt mit den Zielen
·
· Verbesserung der Parksituation für die Bewohner,
·
· weniger Parksuchverkehr,
·
· weniger Durchgangsverkehr und
·
· Erhöhung der Wohnqualität.
Der Geltungsbereich der Bewohnerparkzone umfasst folgende Straßen:
Schlossberg, Am Roeseschen Hölzchen, Domstraße, Burgstraße, Hainweg,
Junker-Jörg-Straße, Richard-Wagner-Straße, Charlottenstraße, Mönchstraße,
Lutherstraße, Große
Wiegardt, Philosophenweg, Klosterweg, Barfüßerstraße, Am Hainstein und
Beethovenstraße.
Nach nunmehr 1½ jährigem Bestehen des Bewohnerparkbereiches wurden im
Jahr 2010
498 Parkausweise und im Jahr 2011 481 Parkausweise bei 680 in dem Gebiet
gemeldeten Kraftfahrzeugen ausgegeben. An den ausgegebenen Ausweisen zeigt sich
die Akzeptanz und positive Resonanz der Bürger im Gebiet der Predigerhöhe.
Geregelt wurde das Bewohnerparken mit:
·
· Parkschein bzw.
·
· Parkscheibe und Eingeschränktem Halteverbot.
Bewohner mit Parkausweis dürfen in allen so gekennzeichneten Bereichen
parken.
Untersuchungen
Auf Grund der guten Erfahrungen im Gebiet Prediger Höhe wurden weitere
Gebiete imzentrumsnahen Bereich hinsichtlich der Einführung von Bewohnerparken
durch eineVorortbegehung untersucht.
Untersuchte Bereiche:
·
Karthäuser Höhe (zwischen Marienstraße und Wernickstraße, Am
Ofenstein und Waisenstraße)
·
Bahnhof (zwischen Dr.-Moritz-Mitzenheim-Straße und
Hörsel, Fischweide und Langensalzaer Straße)
·
Georgenvorstadt (zwischen Kasseler Straße und
August-Bebel-Straße, Mühlgraben und Wolfgang)
·
Oppenheimstraße (zwischen Kasseler Straße und
Damaschkestraße, Hörsel und Rennbahn)
Die Innenstadt wird in Gänze kostenpflichtig bewirtschaftet.
Auf der „Predigerhöhe“ ist Bewohnerparken bereits eingeführt.
Das nächste Gebiet, in dem das Bewohnerparken eingeführt werden soll,
ist die „Karthäuser Höhe“. Erforderlich wurde es hier, weil durch das Einführen
von Bewohnerparken auf der „Predigerhöhe“ Berufspendler auf andere zentrumsnahe
Gebiete ausweichen und ihre Fahrzeuge dort abstellen, insbesondere im Gebiet
der „Karthäuser Höhe“.
Im Rahmen der Begehung hat sich gezeigt, dass in einigen Straßen
Stellplatzmangel herrscht und diese durch Berufspendler überlastet sind.
Dadurch haben sich die Abstellplätze für die Bewohner verringert und die
Wohnqualität ist gesunken.
Zwischen den Gebieten „Predigerhöhe“ und „Karthäuser Höhe“ liegt mit der
Wartburgallee, der Marienstraße und dem Frauentor ein Bereich, welcher beide
Gebiete verbindet. Dieser Bereich wurde im Rahmen der Ausweisung von
Bewohnerparken auf der „Predigerhöhe“ nicht mit untersucht. Beseitigt wurde
dieser Mangel nun mit der Untersuchung zur „Karthäuser Höhe“.
Im Ergebnis der festgestellten Parksituation und der
Einwohnerversammlung vom 30.01.2012
wird Folgendes geplant:
Planung
Der Geltungsbereich der „Karthäuser Höhe“, also das Bewohnerparkgebiet
„A2“ umfasst folgende Straßen:
·
Johann-Sebastian-Bach-Straße
·
Am Ofenstein (unterer Bereich)
·
Emilienstraße
·
Luisenstraße
·
Waisenstraße
·
Wartburgallee.
In diesen Straßen werden für Bewohner ca. 81Parkplätze reserviert, ca.
83 Parkplätze stehen für Besucher und Bewohner zur Verfügung.
Damit wird der Forderung der Verwaltungsvorschrift zu §45 der StVO
Genüge getan.
In der Verwaltungsvorschrift heißt es: Innerhalb eines Bereiches mit
Bewohnerparkvorrechten dürfen werktags von 9:00 bis 18:00 Uhr nicht mehr als
50% der zur Verfügung stehenden Parkflächen für Bewohner reserviert werden.
Zusätzlich wird der Bereich Marienstraße, Am Frauentor, Philosophenweg
und Rittergasse in den Geltungsbereich der „Predigerhöhe“ des
Bewohnerparkgebietes „A1“ aufgenommen.
Regelung
Bewohnerparkgebiet A2 „Karthäuser Höhe“
Geregelt wird die Reservierung für Bewohner mit:
Eingeschränktes Halteverbot + Zusatzzeichen (Bewohner
mit Parkausweis Nr. ... frei)
Für Besucher und Bewohner erfolgt die Regelung durch:
Berechtigt zum Erwerb eines Ausweises sind Bewohner mit
Hauptwohnsitz im Gebiet und eines auf sie zugelassenen Pkw oder dauernd genutzten Dienstwagens
und fehlendem privaten Stellplatz. Der Ausweis wird auf Antrag für 30,30 € im Jahr bei der Verkehrsbehörde
oder im Bürgerbüro ausgegeben. Parken von Montag bis Freitag, zwischen 9 und 18 Uhr für
2 Stunden erlaubt. Restliche Zeit unbegrenzt. Bewohner mit Ausweis grundsätzlich befreit.
Im Ergebnis der Ausweisung der „Karthäuser Höhe“ zum Bewohnerparkgebiet
wird sich auch hier die Parksituation für die Anwohner verbessern, es wird
weniger Parksuchverkehr und Durchgangsverkehr zu erwarten sein, die Wohnqualität
wird sich wesentlich erhöhen. Eine Einwohnerversammlung am Montag, den
30.01.2012, hat die Umgrenzung des Geltungsbereiches bestätigt. Mit den
Einwohnern wurde weiterhin vereinbart, Mitte 2012 angrenzende Straßen nochmals
auf Parkdruck und Fremdparker zu untersuchen, um gegebenenfalls den
Geltungsbereich zu ergänzen/zu erweitern.
Negativ wird sich die Einrichtung von Bewohnerparkvorrechten in der
„Karthäuser Höhe“ für die Berufspendler auswirken. Diese werden in andere
Gebiete verdrängt. Damit auch ihren Bedürfnissen Rechnung getragen werden kann,
ist für das gesamte Stadtgebiet ein Park & Ride-Konzept in Bearbeitung,
dieses ist nach Fertigstellung sukzessive umzusetzen und den Berufspendlern als
Alternative anzubieten.