Betreff
Ergänzungsvereinbarung zum Rahmenvertrag zwischen den Aufgabenträgern Stadt Eisenach und Wartburgkreis sowie der VGW und der KVG
Vorlage
0172-StR/2009
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

die Ergänzungsvereinbarung zum Rahmenvertrag gemäß Anlage 1.

 

 


Begründung:

 

Die Stadt Eisenach und der Wartburgkreis sind gemäß § 3 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr (ThürÖPNVG) die für den ÖPNV zuständigen Aufgabenträger. Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 ist der ÖPNV eine Aufgabe der Daseinsvorsorge. Die Aufgabenträger haben den ÖPNV im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises nach Maßgabe des ThürÖPNVG zu planen, zu organisieren und zu finanzieren sowie sich mit dem Ziel der Schaffung koordinierter Verkehrsangebote untereinander abzustimmen.

 

In Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen haben sich die Aufgabenträger zu einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) zusammengeschlossen, eine gemeinsame Nahverkehrsplanung entwickelt und in organisatorischer Hinsicht für den regionalen Nahverkehrsraum das sogen. 3-Ebenen-Modell umgesetzt.

 

Danach ist die politische und ÖPNV-Aufgabenträgerebene unmittelbar beim Wartburgkreis und der Stadt Eisenach angesiedelt. Die VGW agiert auf der Management-Ebene als Bindeglied zwischen den ÖPNV-Aufgabenträgern und den für die operative Erbringung der Verkehrsleistungen verantwortlichen kommunalen und privaten Unternehmen. Die VGW ist Inhaberin der Liniengenehmigungen für den Regionalverkehr und den Stadtverkehr in Bad Salzungen; die KVG ist Inhaberin der Liniengenehmigungen für den Stadtverkehr in der Stadt Eisenach. Die Liniengenehmigungen laufen überwiegend im Jahr 2011 aus. Vertragsrechtliche Grundlage für die bestehende ÖPNV-Organisationsstruktur ist der zwischen der ARGE und der VGW geschlossene Rahmenvertrag vom 26.02.1998/10.12.1999.

 

Seit dem Abschluss des Rahmenvertrages haben sich die maßgeblichen rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen des ÖPNV weiterentwickelt. Insbesondere tritt mit der Verordnung (EG) Nr. 1370/07 vom 23.Oktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße zum 03.12.2009 ein Ordnungsrahmen in Kraft, der u.a. neue Anforderungen an den Marktzugang und beihilferechtliche Vorgaben formuliert.

 

Die ARGE ist daran interessiert, das in ihrem Nahverkehrsraum bestehende ÖPNV-Strukturmodell, das geprägt ist vom Nebeneinander kommunaler und privater, mittelständischer Leistungserbringer und Konzessionierung der Stadt- und Regionalverkehrsleistungen an die kommunal beherrschten Verkehrsunternehmen KVG und VGW auch nach dem 03.12.2009 fortzuführen. Eine Verwirklichung von Marktmodellen gemäß Art. 5 der VO 1370/2007 soll ggf. erst erfolgen, sobald dies von Rechtswegen, aus verkehrlichen oder wirtschaftlichen Gründen unabweisbar geboten erscheint, zumal Direktvergabemodelle nach der VO 1370/2007 mit einiger Wahrscheinlichkeit eine nicht unerhebliche Veränderung der bestehenden ÖPNV-Struktur erfordern könnten. Die ARGE beabsichtigt, insoweit erst zu einem späteren Zeitpunkt gesonderte Strukturüberlegungen anzustellen.

 

Bis dahin beabsichtigt die ARGE vor dem 03.12.2009 von der Möglichkeit zur Anwendung der Übergangsregelung gem. Art. 8 Abs. 3 der VO 1370/2007 Gebrauch zu machen. Durch eine Anpassung des bestehenden Rahmenvertrages im Wege dieser Ergänzungsvereinbarung soll insbesondere den beihilferechtlichen Anforderungen der VO 1370/2007 entsprochen, die KVG als Vertragspartnerin ausdrücklich aufgenommen und der Wille der ARGE bekräftigt werden, die konzessionstragenden Verkehrsunternehmen VGW und KVG weiterhin mit den aus den erteilten Liniengenehmigungen erwachsenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen zu betrauen.

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

 

-     Ergänzungsvereinbarung zum Rahmenvertrag

-          Rahmenvertrag

-          Trennungsrechnung

-          Liniennetz Stadt Eisenach

-          Konzessionen