Betreff
Eisenach - Wartburgregion Touristik GmbH (EWT), hier: Auszahlung Nachschuss 2012
Vorlage
0851-StR/2012
Aktenzeichen
20.1/811010
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Der Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Eisenach Wartburgregion Touristik GmbH (EWT) wird angewiesen, der Einforderung eines Nachschusses im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages i. d. F. vom 21.08.2006 von der Stadt Eisenach für das Wirtschaftsjahr 2012 in Höhe von bis zu 300.000 EUR zuzustimmen.


Begründung:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach hat in seiner Sitzung am 09.09.2011 einer Änderung des § 16 des Gesellschaftsvertrages entsprechend der Vorgabe der Rechtsaufsichtsbehörde zugestimmt (Beschluss Nr. StR/0406/2011). Die Änderung beinhaltete die Begrenzung und die jährliche Verringerung der Nachschussverpflichtung an die EWT GmbH wie folgt:

 

300.000,00 EUR in 2012

290.000,00 EUR in 2013

280.000,00 EUR in 2014

270.000,00 EUR in 2015

260.000,00 EUR in 2016

250.000,00 EUR in 2017

 

Der geänderte Gesellschaftsvertrag wurde am 12.01.2012 notariell beurkundet. Mit Schreiben vom 27.01.2012 wurde die rechtsaufsichtliche Genehmigung der Erweiterung der Beteiligung an der EWT GmbH gemäß § 73 ThürKO auf der Grundlage des geänderten Gesellschaftsvertrages beim Thüringer Landesverwaltungsamt erneut beantragt. Die Erteilung der Genehmigung steht jedoch gegenwärtig noch aus.

 

Die Aufgabe der Tourismusförderung und –information wurde aufgrund seiner herausragenden Bedeutung für die Stadt Eisenach durch Beschluss des Stadtrates vom 27.08.2010 (Beschluss Nr. StR/0218/2010) dem Kernbereich der politischen Gestaltungsentscheidungen der Stadt Eisenach zugeordnet. Die Finanzierung des Betriebs der Gesellschaft soll in dem Maße erfolgen, dass irreparable politische oder wirtschaftliche Schäden, wie zum Beispiel die Schließung der Einrichtung, vermieden werden.

 

Der Nachschuss der Stadt Eisenach wird für den Weiterbetrieb der Einrichtung unmittelbar benötigt. Der notwendige Finanzbedarf ergibt sich aus dem Wirtschaftsplan der EWT GmbH für das Jahr 2012, der durch die Gesellschafterversammlung am 19.12.2011 festgestellt wurde. Der in der Anlage beigefügte Erfolgsplan schließt unter Berücksichtigung der geplanten Nachschusszahlung der Stadt Eisenach von 300.000 EUR mit einem Fehlbetrag von rd. 20 TEUR ab.

 

Da die Genehmigung des geänderten Gesellschaftsvertrages durch das Thüringer Landesverwaltungsamt noch aussteht, wird aus kommunalrechtlicher Sicht auf den zuletzt rechtsaufsichtlich genehmigten Gesellschaftsvertrag der EWT GmbH vom 21.08.2006 abgestellt. Gemäß § 16 Abs. 1 dieses Vertrages ist eine Nachschussverpflichtung grundsätzlich ausgeschlossen. Die Einforderung von Nachschüssen kann jedoch mit einstimmiger Zustimmung aller Gesellschafter beschlossen werden, wenn sämtliche Stammeinlagen eingezahlt sind.

 

Der Vertreter der Stadt Eisenach in der Gesellschafterversammlung der EWT GmbH wird insofern angewiesen, der Einforderung eines Nachschusses in Höhe von bis zu 300.000 EUR durch die EWT GmbH gegenüber der Stadt Eisenach für das Wirtschaftsjahr 2012 zuzustimmen.

 

Die Nachschusszahlung soll in zehn monatlichen Raten ab März erfolgen. Von März bis Oktober soll die Höhe des Nachschusses jeweils 25.000 EUR betragen. In den Monaten November und Dezember sollen jeweils 50.000 EUR ausgezahlt werden. Die Auszahlung des Nachschusses erfolgt jeweils nach Vorlage eines aktuellen Liquiditätsnachweises durch die EWT GmbH, aus dem der Finanzbedarf unmittelbar hervorgeht.


Anlagenverzeichnis:

 

Erfolgsplan 2012 der EWT GmbH vom 19.12.2011