II. Fragestellung
1.
Wie viele Anträge für einen Zuschuss zur
Mittagsverspflegung (unterteilt nach Kindertagesstätten und Schulen) liegen
insgesamt vor?
2.
Nehmen weniger Kinder, deren Eltern Leistungen nach
dem SGB II/SGB XII beziehen, an der Mittagsverpflegung teil als im vergangenen
Schuljahr? Wenn ja, wie groß ist die Differenz?
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
seitens der Stadt Eisenach wurde für Schülerinnen und Schüler nur ein Zuschuss gewährt.
Grundsätzlich mussten die Eltern eine Zuzahlung leisten.
Alle Kinder in Kindertageseinrichtungen erhielten keinen Zuschuss zum Mittagessen.
1.
Mit Stand vom 16.02.2012 erhalten insgesamt 428 Kinder aus Kindertagesstätten und 737 Schülerinnen und Schüler einen Zuschuss zur Mittagsverpflegung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes.
Insgesamt erhielten 1.165 Kinder über das Bildungs- und Teilhabepaket einen Zuschuss zur Mittagsversorgung.
2.
Zu dieser Frage kann keine Aussage getroffen werden, da die Stadt Eisenach einen generellen Zuschuss pro Essensportion in Höhe von 0,70 € verausgaben und hierbei die Frage des Leistungsbezuges nach dem SGB II, dem SGB XII und dem Bundeskindergeldgesetz keine Bedeutung hat.
Der städtische Zuschuss in Höhe von 0,70 € wurde nur für Schülerinnen und Schüler gewährt.
Mit der Einführung des Bildungs- und Teilhabepaketes sind diese Leistungen vorrangig vor dem städtischen Zuschuss.
Ausgesagt werden kann, dass
2010 = 216.814 Essensportionen bei 193 Schultagen an 1.123 Teilnehmer ausgegeben wurden
und
2011 (ohne die Essensportionen, die über das BuT-Paket verrechnet wurden)
= 196.889 Essensportionen bei 191 Schultagen an 1.031 Teilnehmer.
Durch das Bildungs- und Teilhabepaket hat sich der Anteil der am Schulessen teilnehemden Schülerinnen und Schüler somit auf insgesamt 1.768 erhöht (1.031 ohne BuT + 737 BuT).