Betreff
Anfrage des Stadtrates Herrn Schneider - Veränderungssperre für ein Teilgebiet des B-Planes 23.1 "Kartäuser Höhe"
Vorlage
AF-0280/2012
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

Warum wurde erst einen Monat (am 30.12.2011) nach SR Beschluss die Satzung der Veränderungssperre zur Rechtsaufsicht zur Prüfung gesandt?

Wann ist mit einer Genehmigung und in Kraft treten der Veränderungssperre zu rechnen?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Nach Bereitstellung der entsprechenden Beschlussausfertigung wurde durch die Verwaltung eine Akte zur Vorlage beim Thüringer Landesverwaltungsamt zusammengestellt, um die erforderliche kommunalaufsichtsrechtliche Würdigung der Satzung über die Veränderungssperre einzuholen.

 

Die Adventszeit war mit eingeschränktem Personalaufkommen im Wesentlichen von der Aufgabenerledigung in weiteren Bebauungsplanverfahren (“Bahnhofsvorstadt”, “Bau- und Heimwerkermarkt” und “Solarpark Palmental”) geprägt. Die postfertige Zusammenstellung der Genehmigungsakte zur Veränderungssperre erfolgte unmittelbar nach Weihnachten.

 

Die Eingangsbestätigung des Landesverwaltungsamtes ermöglicht eine Ausfertigung der Satzungsunterlagen ab der zweiten Februarhälfte, sodann ist mit der Bekanntmachung und Inkraftsetzung der Veränderungssperre  zu rechnen. Zwischenzeitlich besteht wie bislang ohne erkennbare Fristzwänge die Möglichkeit fort, planungsrelevante Vorhaben nach § 15 des Baugesetzbuches zurückzustellen.