II. Fragestellung
Warum wurde erst einen Monat (am 30.12.2011) nach SR
Beschluss die Satzung der Veränderungssperre zur Rechtsaufsicht zur Prüfung
gesandt?
Wann ist mit einer Genehmigung und in Kraft treten der
Veränderungssperre zu rechnen?
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Nach Bereitstellung der entsprechenden Beschlussausfertigung
wurde durch die Verwaltung eine Akte zur Vorlage beim Thüringer
Landesverwaltungsamt zusammengestellt, um die erforderliche
kommunalaufsichtsrechtliche Würdigung der Satzung über die Veränderungssperre
einzuholen.
Die Adventszeit war mit eingeschränktem Personalaufkommen im
Wesentlichen von der Aufgabenerledigung in weiteren Bebauungsplanverfahren
(“Bahnhofsvorstadt”, “Bau- und Heimwerkermarkt” und “Solarpark Palmental”)
geprägt. Die postfertige Zusammenstellung der Genehmigungsakte zur
Veränderungssperre erfolgte unmittelbar nach Weihnachten.
Die Eingangsbestätigung des Landesverwaltungsamtes
ermöglicht eine Ausfertigung der Satzungsunterlagen ab der zweiten
Februarhälfte, sodann ist mit der Bekanntmachung und Inkraftsetzung der
Veränderungssperre zu rechnen.
Zwischenzeitlich besteht wie bislang ohne erkennbare Fristzwänge die
Möglichkeit fort, planungsrelevante Vorhaben nach § 15 des Baugesetzbuches
zurückzustellen.