Betreff
Anfrage des Stadtratsmitgliedes Herrn Krieg - Veranstaltungszentrum im Tor zur Stadt"
Vorlage
AF-0282/2012
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Welche Gründe können vom Oberbürgermeister genannt werden, dass in der Stadtratssitzung im  Februar kein Abwägungsbeschluss gefasst wird?

 

2.      Hat der Oberbürgermeister in der Zwischenzeit einen möglichen Betreiber gefunden?

 

3.      Welche Möglichkeiten sieht der Oberbürgermeister, eine solche Stadthalle in das Projekt zu integrieren, wenn bis zum Zeitpunkt der Abwägung des B-Planes kein Betreiber gefunden wurde?

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

 

Das Beteiligungsverfahren ist noch nicht beendet. Es liegen noch nicht alle erforderlichen Stellungnahmen vor.

Die Straßenbauverwaltung hat bislang eine Stellungnahme nur angekündigt, diese aber noch nicht abgegeben (Stand 18.02.012). Diese Stellungnahme ist maßgeblich für die Formulierung eines ganzheitlichen Abwägungsvorschlages an den Stadtrat, der nach derzeitigem Verfahrensstand noch nicht vorgelegt werden kann. Eine vollumfängliche Aufarbeitung des übrigen Abwägungsmaterials ist wegen sich bedingender Themenbereiche (Städtebau, Verkehr, Grünordnung, etc.) ebenfalls erschwert. Auf die Stellungnahme des Trägers der Straßenbaulast kann wegen ihrer Verfahrensrelevanz gemäß § 4a Absatz 6 des Baugesetzbuches nicht verzichtet werden. Verwaltungsseitig erfolgt die abschließende Bearbeitung der Abwägung nach Vorliegen der erforderlichen Aktenlage.

 

 

Zu 2.

 

Nein !

 

 

zu 3.

 

Der Bebauungsplan wird – unabhängig vom Verfahrensstand und dem Zeitpunkt einer Betreiberlösung - die bauleitplanerischen Grundlagen für die Einordnung einer Tagungsstätte als “sonstiger nicht wesentlich störender Gewerbebetrieb” schaffen.