Betreff
Anfrage des Stadtratsmitgliedes Herrn Krieg - "Sachstandsbericht Tor zur Stadt vom 27.01.2012"
Vorlage
AF-0283/2012
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Zu Punkt 1 des Sachstandsberichtes vom 27.01.2012:

Wird der Oberbürgermeister die von ihm im Sachstandsbericht vom 27.01.2012 für Februar anvisierte "Gesamtprojektschau" im März diesen Jahres vorlegen? (Wenn nein, warum nicht?)

 

2.  Zu Punkt 4 des Sachstandsberichtes vom 27.01.2012:

Wurde die im Dezember beim TFM beantragte Bedarfszuweisung für den weiteren Mittelbedarf durch das TFM beschieden? (Wenn ja, in welcher Höhe? Wenn nein, wie wird weiter verfahren?)

 

3.  Zu Punkt 6 des Sachstandsberichtes vom 27.01.2012 (Bezug auf Stadtratsbeschluss vom 25.11.2011):

Wurde durch das federführende Umweltministerium eine Verlängerung der bestehenden Erfüllungsfristen für den Sanierungsabschluss und die nachzuweisenden Folgeinvestitionen mit der H. Becker GmbH vereinbart? (Wenn ja, für welchen Zeitraum? Wenn nein, wie wird das Sanierungsziel  erreicht?)

 

4.  Zu Punkt 7 des Sachstandsberichtes vom 27.01.2012:

Liegt die vom Oberbürgermeister für Januar anvisierte Erschließungsplanung für das Projekt vor und welchen Sachstandsbericht kann der Oberbürgermeister für die durch uns bereits mehrfach angefragte Übernahme der Baulast der B 19 geben?

 

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

 

Ja ; im März kann unter Berücksichtigung der einzelnen Vorhabensstände und der sicher weiterhin bestehenden finanziellen Unsicherheiten eine objektive “Gesamtprojektschau” vorgelegt werden.

 

 

Zu 2.

 

Nein !

Aus diesem Grund werden weitere Verhandlungen mit dem Thüringer Finanzministerium erfolgen.

 

 

Zu 3.

 

Zu den Vereinbarungen zwischen der Heinrich Becker GmbH (HBG) und dem Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz (TMLFUN) kann von Seiten der Stadtverwaltung keine Aussage getroffen werden.

Wenn die Sanierung durch HBG nicht weiterverfolgt wird, muss Verwaltungszwang ausgeübt werden. Da es sich jedoch um keine Maßnahme des sofortigen Vollzuges handelt, wird das entsprechende Verwaltungsverfahren lange dauern, da hier voller Rechtsbehelf gilt.

Die Verfahren werden dann im Landesverwaltungsamt bzw. beim Verwaltungsgericht in Meiningen entschieden.

 

 

Zu 4.

 

Die Erschließungsplanung liegt vor.

Dem Stadtrat wird der Erschließungsvertrag in der Sitzung am 24.02.2012 zur Beschlussfassung vorgelegt.

Zur Übernahme der Baulast der B 19 gibt es keinen neuen Sachstand; die vom Straßenbauamt erarbeitete Vereinbarung soll nach Abstimmung auf Bundes-/Landesebene der Stadt vorgelegt werden. Bisher erfolgte keine Vorlage des überarbeiteten Vereinbarungsentwurfes.