II. Fragestellung
Welche Stellungnahmen (bitte anhängen) hat die Stadt an welchem Tag gegenüber dem Landesverwaltungsamt in oben bezeichneter Angelegenheit abgegeben und wann wurde sie jeweils vom Landesverwaltungsamt hierzu aufgefordert?
1. Wie stellt sich aus Sicht des Oberbürgermeisters vor dem Hintergrund der prekären Haushaltssituation die Möglichkeit dar, dass für den Fall einer Entscheidung zugunsten der NPD, die Sitzungsgelder an die oben genannten Betroffenen ab dem Zeitpunkt ihres möglichen Anspruches nachgezahlt werden müssen?
2. Würde die Stadtverwaltung einen Rechtsstreit in oben bezeichneter Angelegenheit und unter Berücksichtigung des Kostenrisikos vor Gericht führen?
3. Welche Auswirkungen hätte eine Entscheidung zugunsten der NPD im Hinblick auf die bereits vergebenen Ausschusssitze an die übrigen nicht betroffenen Parteien?
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Bei diesem Vorgang handelt es sich um ein laufendes rechtsaufsichtliches
Verfahren, basierend auf einer Beschwerde der NPD-Fraktion.
Da die durch einen Rechtsanwalt vertretene NPD-Fraktion zu diesem
Sachverhalt Verfahrensgegner der Stadt Eisenach ist, erfolgen während der
laufenden Prüfung keine Auskünfte.