Betreff
Kreditportfoliomanagement - Berichtsvorlage II. Halbjahr 2011
Vorlage
0857-BR/2012
Aktenzeichen
20.1 / 20 50 06
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Auf die bisherigen Berichtsvorlagen zum Kreditportfoliomanagement (206-BR/2009; 0388-BR/2010; 0569-BR/2011; 0711-BR/2011) wird Bezug genommen. In der Berichtsvorlage 0711-BR/2011 vom 25.11.2011 wurde umfänglich über den Erfolg der beiden im November 2009 abgeschlossenen Receiver-Swaps berichtet, deren Laufzeit zum 30.11.2011 endete. Auf die entsprechenden Ausführungen wird verwiesen.

 

Damit befindet sich nunmehr nur noch ein im Jahre 2001 abgeschlossener Payer-Swap im Kreditportfolio der Stadt Eisenach. Dessen Laufzeit endet zum 30.04.2014. Weitere Zinsderivate befinden sich derzeit nicht im Bestand.

 

Der Ist-Schuldenstand der Stadt Eisenach zum 31.12.2011 beläuft sich auf 30.060.893,18 €. Dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 701,59 €. Ein Haushaltseinnahmerest i. H. v. 1.050.200,00 €, der aus der Nichtinanspruchnahme einer Kreditermächtigung aus dem Jahr 2009 resultiert, wird mit der Jahresrechnung in Abgang gestellt. Durch die Nichtinanspruchnahme kann ein weiterer Beitrag zur Haushaltskonsolidierung geleistet werden, da der notwendige Schuldendienst (Zins und Tilgung) entfällt.

 

Weitere Kreditaufnahmen sind aufgrund der defizitären Haushaltslage in absehbarer Zeit nicht zu erwarten. Damit wird sich der Schuldenstand weiter signifikant reduzieren.

 

Die Stadtverwaltung wird weiterhin, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, ein aktives Zins- und Schuldenmanagement betreiben. Dies ist aufgrund der seit Beginn der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise in 2008 gestiegenen Anforderungen des Kapital- und Zinsmarktes zwingend erforderlich.

 

Bereits kurz- bzw. mittelfristig ergeben sich erhöhte Anforderungen im Rahmen des Zins- und Schuldenmanagements. In den Jahren 2013 und 2014 laufen die Zinsbindungen von insgesamt 6 städtischen Darlehen aus. Die Restschuld dieser Darlehen beträgt zu diesem Zeitpunkt rund 11,46 Mio. EUR (davon 6,51 Mio. EUR in 2013 und 4,95 Mio. EUR in 2014), was mehr als einem Drittel des Gesamtportfolios der Stadt Eisenach entspricht. Es handelt sich dabei um folgende Darlehen:

 

Darlehensart

Zinsbindungsende

Restschuld zum Zinsbindungsende

aktueller Zinssatz

Annuitätendarlehen

31.01.2013

3.694.279,40 €

4,960 %

Annuitätendarlehen

30.11.2013

2.815.263,09 €

5,525 %

Roll-Over-Darlehen

30.04.2014

1.064.419,48 €

3-Monats-Euribor*

Tilgungsdarlehen

15.05.2014

111.755,00 €

3,800 %

Annuitätendarlehen

30.06.2014

3.215.779,30 €

5,620 %

Tilgungsdarlehen

15.11.2014

558.820,00 €

3,900 %

 

SUMME

11.460.316,27 €

 

* in Verbindung mit Payer-Swap, Festzinssatz 4,77 %

 

Durch das derzeit äußerst günstige Zinsniveau (10-Jahres-Swapsatz am 05.03.2012: 2,218 %) können voraussichtlich deutlich geringere Zinssätze erzielt werden, was zu einer weiteren spürbaren Entlastung des städtischen Haushaltes führen sollte. Kurz- bzw. mittelfristig sind aufgrund der wirtschaftlichen Lage (Euro-Krise, Griechenland, Leitzinspolitik der EZB) erhebliche Zinsänderungen nicht zu erwarten. Es ist insofern damit zu rechnen, dass die Zinsen in absehbarer Zeit auf dem historisch niedrigen Niveau bleiben.

 

Aus diesem Grund erscheint die Umschuldung der in 2013/14 auslaufenden Darlehen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht erforderlich. Sofern die Umschuldung bereits jetzt, z. B. in Form einer Forward-Finanzierung erfolgt, wäre ein Risiko-Aufschlag aufgrund der vorfristigen (= Forward) Umschuldung fällig. Dieser Risiko-Aufschlag reduziert sich, je näher der Umschuldungszeitpunkt am Zinsbindungsende liegt. Unter der o. g. Annahme, dass sich das Zinsniveau mittelfristig nicht wesentlich ändert, kann somit voraussichtlich ein geringerer Zinssatz erzielt werden, wenn die Umschuldungen zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

 

Unabhängig davon werden die wirtschaftliche Entwicklung sowie der Kapital- und Zinsmarkt laufend durch die Finanzverwaltung im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten (v. a. durch die Nutzung frei verfügbarer Medien) beobachtet. Sofern sich wesentliche Änderungen ergeben bzw. andeuten, werden entsprechende Maßnahmen vorgeschlagen. Hierzu gehört gegebenenfalls auch der Einsatz von angemessenen Finanzderivaten im Rahmen des Grundsatzbeschlusses des Stadtrates vom 31.08.2007. Soweit erforderlich, wird hierzu durch die Stadt im Einzelfall externe Beratung herangezogen.

 

Über den Abschluss eventueller Maßnahmen wird der Stadtrat im Rahmen der regelmäßigen Berichterstattung informiert.