Betreff
Wahl der Schiedspersonen/stellvertretende Schiedspersonen Wahlperiode 2012/17 für Schiedsstellen in der Stadt Eisenach
Vorlage
0859-StR/2012
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.      Nachstehende Bürger als Schiedspersonen oder stellvertretende Schiedsperson werden gewählt:     
                                                                                                                    Ja/Nein/Enthaltung

a)   Frau Monika Kocian
                  als Schiedsperson für die Schiedsstelle I           
                  – Süd/Mitte/West,    
b)   Herr Klaus Graßni   
                  als Schiedsperson für die Schiedsstelle II          
                  – Ost und Ortsteile, 
c)   Herr Hartmut Fischer          
                  als stellvertretende Schiedsperson für die Schiedsstelle II    
                  – Ost und Ortseile   
d)   Frau Elke Senf         
                  als Schiedsperson für die Schiedsstelle III – Nord        
für die Dauer von 5 Jahren.

2.      Die Schiedspersonen vertreten sich bei Abwesenheit und Krankheit untereinander.


Begründung:

 

Der Stadtrat hat mit den Beschlüssen Nr. 0487/02, Nr. 0488/02 und 0465/07 auf der Grundlage des Thüringer Schiedsstellengesetzes vom 17. Mai 1996 (GVBl. S. 61) 3 Schiedsstellen eingerichtet und 4 Schiedspersonen gewählt. Die Wahl der Schiedspersonen erfolgt für die Wahlperiode 2012/17.

 

Die für die Wahlperiode 2007/12 gewählten Schiedspersonen der Schiedsstellen I und II, haben sich wiederum bereit erklärt, dieses Ehrenamt weiterhin auszuüben, soweit sie gewählt werden und durch den Direktor des Amtsgerichtes eine entsprechende Bestätigung erfolgt.

Für die Schiedsstelle III (Nord) kann die jetzige Schiedsperson aus persönlichen Gründen das Ehrenamt nicht weiter ausführen.

 

Aus dem genannten Grund wurde eine Aufforderung zur Bewerbung für ein Schiedsamt in der Stadt Eisenach in der Presse ortsüblich für den Schiedsstellenbereich II (Nord) veröffentlicht. Da bis zum gesetzten Termin 31.12.2011 keine Bereitschaftserklärungen eingegangen sind, wurde anhand vorliegender Bereitschaftserklärungen von Bürgern für ehrenamtliche Tätigkeit für die Schiedsstelle III die jetzige Bewerberin gewonnen. Die laufende Amtsperiode der Schiedspersonen endet im Juni 2012 und auf der Grundlage des Thüringer Gesetzes über Schiedsstellen in den Gemeinden sind die Schiedsstellen danach neu zu besetzten und der Stadtrat hat dafür Bürger für das Ehrenamt zu wählen. Nach der Verwaltungsvorschrift Df-ThürSchStG Nr. 1.5.3 ist es durchaus üblich, dass bereits aktive Schiedspersonen sich zur Wiederwahl nominieren lassen können, was vom Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. aufgrund der vorliegenden Erfahrung begrüßt wird. Die drei zur Zeit aktiven Schiedspersonen sowie die vorgesehene Schiedsperson für die Schiedsstelle III (Nord) haben ihre Bereitschaft für eine Wiederwahl bzw. Erstwahl schriftlich bekundet und eine entsprechende Erklärung für die Eignung abgegeben.

 

Gemäß § 4 Abs. 1, Satz 1, ThürSchStG, sind die Schiedspersonen für die neuen Schiedsstellen für die Dauer von 5 Jahren zu wählen.

 

Nach der Wahl werden die Schiedspersonen vom Direktor des Amtsgerichtes gemäß § 6 ThürSchStG in ihr Amt berufen und verpflichtet, soweit kein Hindernis entgegensteht. Erst danach beginnt die Amtszeit.

 

Zur Absicherung eines ordentlichen Amtsbetriebes der Schiedsstellen ist jeweils eine stellvertretende Schiedsperson zu wählen oder die Vertretung der Schiedspersonen untereinander wird geregelt, wenn mehrere Schiedsstellen vorhanden sind. Da in der Stadt  3 Schiedsbereiche vorhanden sind, ist die Vertretungsregelung für die Schiedsstelle I (Süd/Mitte/West) und die Schiedsstelle III (Nord) am besten geeignet.

Die Schiedsstelle II (Ost u. Ortsteile) hat wegen der territorialen Ausbreitung eine stellvertretende Schiedsperson.