I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach
beschließt:
1.
Nachstehende Bürger als Schiedspersonen oder
stellvertretende Schiedsperson werden gewählt:
Ja/Nein/Enthaltung
a) Frau Monika Kocian
als
Schiedsperson für die Schiedsstelle I
–
Süd/Mitte/West,
b) Herr Klaus Graßni
als
Schiedsperson für die Schiedsstelle II
–
Ost und Ortsteile,
c) Herr Hartmut Fischer
als
stellvertretende Schiedsperson für die Schiedsstelle II
–
Ost und Ortseile
d) Frau Elke Senf
als
Schiedsperson für die Schiedsstelle III – Nord
für die Dauer von 5 Jahren.
2. Die
Schiedspersonen vertreten sich bei Abwesenheit und Krankheit untereinander.
Begründung:
Der
Stadtrat hat mit den Beschlüssen Nr. 0487/02, Nr. 0488/02 und 0465/07 auf der
Grundlage des Thüringer Schiedsstellengesetzes vom 17. Mai 1996 (GVBl. S. 61) 3
Schiedsstellen eingerichtet und 4 Schiedspersonen gewählt. Die Wahl der
Schiedspersonen erfolgt für die Wahlperiode 2012/17.
Die
für die Wahlperiode 2007/12 gewählten Schiedspersonen der Schiedsstellen I und
II, haben sich wiederum bereit erklärt, dieses Ehrenamt weiterhin auszuüben,
soweit sie gewählt werden und durch den Direktor des Amtsgerichtes eine
entsprechende Bestätigung erfolgt.
Für die Schiedsstelle III (Nord) kann die jetzige Schiedsperson aus
persönlichen Gründen das Ehrenamt nicht weiter ausführen.
Aus dem genannten Grund wurde eine Aufforderung zur Bewerbung für ein
Schiedsamt in der Stadt Eisenach in der Presse ortsüblich für den
Schiedsstellenbereich II (Nord) veröffentlicht. Da bis zum gesetzten Termin
31.12.2011 keine Bereitschaftserklärungen eingegangen sind, wurde anhand
vorliegender Bereitschaftserklärungen von Bürgern für ehrenamtliche Tätigkeit
für die Schiedsstelle III die jetzige Bewerberin gewonnen. Die laufende
Amtsperiode der Schiedspersonen endet im Juni 2012 und auf der Grundlage des
Thüringer Gesetzes über Schiedsstellen in den Gemeinden sind die Schiedsstellen
danach neu zu besetzten und der Stadtrat hat dafür Bürger für das Ehrenamt zu
wählen. Nach der Verwaltungsvorschrift Df-ThürSchStG Nr. 1.5.3 ist es durchaus
üblich, dass bereits aktive Schiedspersonen sich zur Wiederwahl nominieren
lassen können, was vom Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V.
aufgrund der vorliegenden Erfahrung begrüßt wird. Die drei zur Zeit aktiven
Schiedspersonen sowie die vorgesehene Schiedsperson für die Schiedsstelle III
(Nord) haben ihre Bereitschaft für eine Wiederwahl bzw. Erstwahl schriftlich
bekundet und eine entsprechende Erklärung für die Eignung abgegeben.
Gemäß § 4 Abs. 1, Satz 1, ThürSchStG, sind die Schiedspersonen für die
neuen Schiedsstellen für die Dauer von 5 Jahren zu wählen.
Nach der Wahl werden die Schiedspersonen vom Direktor des Amtsgerichtes
gemäß § 6 ThürSchStG in ihr Amt berufen und verpflichtet, soweit kein Hindernis
entgegensteht. Erst danach beginnt die Amtszeit.
Zur Absicherung eines ordentlichen Amtsbetriebes der Schiedsstellen ist
jeweils eine stellvertretende Schiedsperson zu wählen oder die Vertretung der
Schiedspersonen untereinander wird geregelt, wenn mehrere Schiedsstellen
vorhanden sind. Da in der Stadt 3
Schiedsbereiche vorhanden sind, ist die Vertretungsregelung für die
Schiedsstelle I (Süd/Mitte/West) und die Schiedsstelle III (Nord) am besten
geeignet.
Die Schiedsstelle II (Ost u. Ortsteile) hat wegen der territorialen
Ausbreitung eine stellvertretende Schiedsperson.