Betreff
Wartburg-Sparkasse -
Entlastung des Verwaltungsrates der Wartburg-Sparkasse für das Geschäftsjahr 2010
Vorlage
0861-StR/2012
Aktenzeichen
20.1 / 81 25 14
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.      Der Stadtrat nimmt den Jahresabschluss mit Bestätigungsvermerk sowie den Lagebericht der Wartburg-Sparkasse für das Geschäftsjahr 2010 zur Kenntnis.

2.      Dem Verwaltungsrat der Wartburg-Sparkasse wird für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung erteilt.


Begründung:

 

Der Verwaltungsrat der Wartburg-Sparkasse hat in seiner Sitzung am 16. Juni 2011 den mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Prüfungsstelle des Sparkassen- und Giroverbandes versehenen Jahresabschluss zum 31.12.2010

 

mit einer Bilanzsumme von

1.526.022.538,87 €

und einem Jahresüberschuss von

3.000.000,00 €

 

einstimmig festgestellt und den Lagebericht des Vorstandes der Sparkasse gebilligt.

 

Dem Vorstand wurde in der Sitzung des Verwaltungsrates am 16. Juni 2011 gemäß § 20 Abs. 4 Thüringer Sparkassengesetz (ThürSpkG) Entlastung für das Geschäftsjahr zum 31.12.2010 erteilt.

 

Gemäß § 21 Satz 1 ThürSpkG ist von dem im Jahresabschluss ausgewiesenen Jahresüberschuss mindestens ein Viertel den Rücklagen zuzuführen und damit zur Stärkung der Substanz der Sparkasse zu verwenden. Hinsichtlich der Verwendung des Jahresüberschusses hat der Verwaltungsrat in seiner Sitzung am 16. Juni 2011 wie folgt beschlossen:

 

·         Vom ausgewiesenen und festgestellten Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2010 – 3.000.000,00 € - werden nach § 21 Satz 1 ThürSpkG 50 % bzw. 1.500.000,00 € direkt den Rücklagen der Wartburg-Sparkasse zugeführt.

·         Zur Stärkung des haftenden Eigenkapitals wird den Rücklagen der Sparkasse der verbleibende Jahresüberschuss von 1.500.000,00 € in voller Höhe zugeführt.

 

Gemäß § 20 Abs. 5 ThürSpkG beschließt die Vertretungskörperschaft des Trägers über die Entlastung des Verwaltungsrates.

 

Als Anlagen werden beigefügt Kopien der Verwaltungsratsbeschlüsse über

·         die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2010,

·         die Billigung des Lageberichtes,

·         die Verwendung des Jahresüberschusses,

·         die Entlastung des Vorstandes sowie

·         eine Kopie des Berichtes des Verwaltungsrates.


Anlagenverzeichnis:

 

-          Anlage 1 - Kopie des Verwaltungsratsbeschlusses vom 16. Juni 2011 über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2010

-          Anlage 2 - Kopie des Verwaltungsratsbeschlusses vom 16. Juni 2011 über die Billigung des Lageberichtes 2010

-          Anlage 3 - Kopie des Verwaltungsratsbeschlusses vom 16. Juni 2011 über die Verwendung des Jahresüberschusses 2010

-          Anlage 4 - Kopie des Verwaltungsratsbeschlusses vom 16. Juni 2011 über die Entlastung des Vorstandes

-          Anlage 5 - Kopie des Berichtes des Verwaltungsrates