I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

den Beitritt zur Satzung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Ehemaliges Kasernengelände” Stadt Eisenach, bestehend aus der

-          Planzeichnung –Teil A- [Anlage 1] und den Textfestsetzungen –Teil B- [Anlage 2], in der überarbeiteten Fassung nach Genehmigung durch das Thüringer Landesverwaltungsamt mit einer Nebenbestimmung (Genehmigungsbescheid vom 26.01.2012) gem. § 10 Abs.1 Baugesetzbuch.

-          Die Begründung mit dem Umweltbericht [Anlage 3] wird gebilligt.


Begründung:

 

Die Satzungsunterlagen/Verfahrensakten zum Bebauungsplan Nr. 5 „“Ehemaliges Kasernengelände” Stadt Eisenach wurden nach der Beschlussfassung des Stadtrates vom 18.03.2011 der höheren Verwaltungsbehörde, dem Thüringer Landesverwaltungsamt, zur Genehmigung und Prüfung eingereicht.

 

Die Stadt Eisenach erhielt den Genehmigungsbescheid mit Nebenbestimmung vom 26.01.2012 unter AZ: 310-4621.20-4322/2011-16056000-MI/GE/SO-Ehem. Kasernengelände [Anlage 4].

 

Im Ergebnis der Prüfung wurde die Satzung zum Bebauungsplan mit einer Nebenbestimmung genehmigt.

 

Es wurde festgestellt, dass das Baugesetzbuch für die Textfestsetzung Nr. 8 (Gefahrenabwehr von Bodenbelastungen) keine Ermächtigungsgrundlage darstellt.

Die Ermächtigungsgrundlage für Festsetzungen im Bebauungsplan ist in den Absätzen 1, 1a, 2, 2a, 3, 4 und 7 des § 9 Baugesetzbuch abschließend geregelt.

 

Im Genehmigungsbescheid wird dazu ausgeführt:

“Ist eine gesetzliche Grundlage in der benannten Rechtsquelle nicht gegeben, ist die Festsetzung im Bebauungsplan rechtswidrig und somit unzulässig.”

 

Die Inhalte des Genehmigungsbescheides wurden rechtlich geprüft. Ein Widerspruch gegen die Entscheidung wird nicht eingelegt. Die Entscheidung wird akzeptiert, die Begründung ist nachvollziehbar.

Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat die Frage eingehend geprüft und hierzu vor Ablauf der Regelprüffrist mit Schreiben vom 18.11.2011 eine Verlängerung der dreimonatigen Prüffrist angezeigt.

 

Korrektur der Satzung

 

Die Satzung sowie die Begründung mit Umweltbericht wurden entsprechend der Nebenbestimmung überarbeitet.

Eine Korrektur des Satzungsteiles B (Textfestsetzungen) erfolgte derart, dass die Textfestsetzung Nr. 8 gestrichen und unter die planbezogenen HINWEISE im Planwerk aufgenommen wurde.

Zur besseren Nachvollziehbarkeit wurden die Änderungen im Planteil B [Anlage 2] und in der Begründung [Anlage 3] für die Stadtratsvorlage rot markiert.

 

Somit ist die Nebenbestimmung aus dem o. g. Genehmigungsbescheid vom 26.01.2012 erfüllt.

 

Beitrittsbeschluss

 

Über die Erfüllung der Nebenbestimmung ist durch den Stadtrat ein Beitrittsbeschluss (d.h. satzungsändernder Beschluss) zu fassen. Danach ist die berichtigte Ausfertigung der Satzung und der beigefügte Beitrittsbeschluss des Stadtrates dem Thüringer Landesverwaltungsamt zuzusenden.

 

Die Bekanntmachung der Satzung darf erst erfolgen, wenn durch das Thüringer Landesverwaltungsamt die Erfüllung der Nebenbestimmung bestätigt worden ist.


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1:         Satzung zum Bebauungsplan, Planteil A- Planzeichnung

Anlage 2:         Satzung zum Bebauungsplan, Planteil B (Textfestsetzungen und Hinweise)

Anlage 3:         Begründung/Umweltbericht zum Bebauungsplan

Anlage 4:         Genehmigungsbescheid des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom                                          26.01.2012

 

 

 

Hinweis: Die Anlagen können im Internet unter www.eisenach.de/Bereich Bürgerservice/Menüpunkt Politik- Stadtrat/Unterpunkt Ratsinfo sowie im Stadtbauamt, Sachgebiet Stadtplanung eingesehen werden.