Betreff
Einsetzung eines Akteneinsichtsausschusses
Vorlage
0868-StR/2012
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.      Die Einsetzung eines Akteneinsichtsausschusses nach § 22 Abs. 3 ThürKO.

2.      Der Akteneinsichtsausschuss erhält Einsicht in alle der Zuständigkeit des Stadtrates unterliegenden Akten, die sich mit dem Repowering, der Einrichtung von und der Erweiterung von Windkraftanlagen beschäftigen.

3.      Zu Mitgliedern in den Akteneinsichtsausschuss werden berufen:
Herr Dieter Suck
Frau Regina Müller        
Frau Karin May   
Frau Christiane Winter  
Herr Peter Gottstein     
Herr Stefan Schweßinger         
Herr Oliver Pfeffer        
Herr Patrick Wieschke  
Herr Friedrich-Christoph Hofmann

4.      Der Akteneinsichtsausschuss soll seine Arbeit unverzüglich nach Rückgabe der derzeit bei der Staatsanwaltschaft befindlichen Akten aufnehmen.

5.      Der Akteneinsichtsausschuss wird beauftragt, dem Stadtrat zum frühestmöglichen Termin einen schriftlichen Abschlussbericht über die gewonnenen Erkenntnisse vorzulegen.

6.      Die Vertreter der Stadt Eisenach in der Verbandsversammlung des Trink- und AbwasserVerbandes Eisenach-Erbstromtal (TAVEE) werden beauftragt, die Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses zu beantragen, der sich mit der Aufklärung der Vorwürfe gegen den ehemaligen Geschäftsleiter und den ehemaligen Verbandsvorsitzenden beschäftigt. Die Stadt Eisenach sollte im Akteneinsichtsausschuss entsprechend der Stimmverhältnisse im Verbandsausschuss und in der Verbandsversammlung vertreten sein.


Begründung:

 

Der Ältestenrat des Stadtrates der Stadt Eisenach hat in seiner Beratung zur Stadtratssitzung am 24.02.2012 einstimmig die Einsetzung eines Akteneinsichtsausschusses empfohlen.