I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
1. Die Einsetzung eines Akteneinsichtsausschusses nach
§ 22 Abs. 3 ThürKO.
2.
Der
Akteneinsichtsausschuss erhält Einsicht in alle der Zuständigkeit des
Stadtrates unterliegenden Akten, die sich mit dem Repowering, der Einrichtung
von und der Erweiterung von Windkraftanlagen beschäftigen.
3.
Zu Mitgliedern in
den Akteneinsichtsausschuss werden berufen:
Herr Dieter Suck
Frau Regina Müller
Frau Karin May
Frau Christiane Winter
Herr Peter Gottstein
Herr Stefan Schweßinger
Herr Oliver Pfeffer
Herr Patrick Wieschke
Herr Friedrich-Christoph Hofmann
4.
Der
Akteneinsichtsausschuss soll seine Arbeit unverzüglich nach Rückgabe der
derzeit bei der Staatsanwaltschaft befindlichen Akten aufnehmen.
5.
Der Akteneinsichtsausschuss
wird beauftragt, dem Stadtrat zum frühestmöglichen Termin einen schriftlichen
Abschlussbericht über die gewonnenen Erkenntnisse vorzulegen.
6. Die Vertreter der
Stadt Eisenach in der Verbandsversammlung des Trink- und AbwasserVerbandes
Eisenach-Erbstromtal (TAVEE) werden beauftragt, die Einrichtung eines
Akteneinsichtsausschusses zu beantragen, der sich mit der Aufklärung der
Vorwürfe gegen den ehemaligen Geschäftsleiter und den ehemaligen
Verbandsvorsitzenden beschäftigt. Die
Stadt Eisenach sollte im Akteneinsichtsausschuss entsprechend der Stimmverhältnisse
im Verbandsausschuss und in der Verbandsversammlung vertreten sein.
Begründung:
Der Ältestenrat des Stadtrates der Stadt Eisenach hat in seiner Beratung zur Stadtratssitzung am 24.02.2012 einstimmig die Einsetzung eines Akteneinsichtsausschusses empfohlen.