Betreff
Bebauungsplan Nr. 40 SD "Bau- und Heimwerkermarkt" Stregda, Hier: Beschluss über die Abwägung
Vorlage
0869-StR/2012
Aktenzeichen
61.23 B 40 SD
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Der Abwägungsvorschlag gemäß Anlage 1 wird als Abwägungsergebnis beschlossen und als verbindlicher Bestandteil zur Verfahrensakte genommen. Das Abwägungsergebnis wird den Beteiligten mitgeteilt.


Begründung:

 

Die Aufstellung des o. g. Bebauungsplanes wurde am 26.10.2001 durch den Stadtrat der Stadt Eisenach (Beschluss- Nr. 0447/2001) beschlossen. Städtebauliches Entwicklungsziel des Bebauungsplanes war u. a. die Schaffung eines Sondergebietes zur Ansiedlung eines Bau- und Heimwerkermarktes sowie von weiteren Gewerbeflächen, in denen auch ein im Stadtteil Stregda noch fehlender Nahversorgungsmarkt untergebracht werden sollte.

 

Mit Beschluss des Stadtrates vom 24.06.2011 (Beschluss- Nr. StR/0385/2011) wurde beschlossen einen neuen Entwurf zu erarbeiten, der neben den vorhandenen Einzelhandelseinrichtungen einen Elektrofachmarkt mit einer maximal zulässigen Verkaufsfläche von 3000 m² vorsieht.

 

Der Entwurf wurde vom Stadtrat der Stadt Eisenach am 14.10.2011 mit Beschluss- Nr. StR/0441/2011 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung im Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden über die Auslegung unterrichtet und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen (Einwände, Bedenken, Anregungen) wurden gesammelt und zur Vorbereitung der Abwägung gesichtet. Auf jeden einzelnen Punkt einer Stellungnahme wurde dabei eingegangen. Die Bedenken und Vorschläge wurden gewichtet, dem bisherigen Planungsergebnis gegenübergestellt und gegeneinander und untereinander abgewogen.

 

Oftmals handelte es sich bei den Stellungnahmen lediglich um zu beachtende Hinweise. In manchen Fällen wurde die Erforderlichkeit der Planung oder die Notwendigkeit eines neuen Elektrofachmarktes in Frage gestellt. Auch wurden private Probleme, Zwänge oder eigene Planungsvorstellungen als Begründung für Änderungswünsche formuliert, die jedoch nicht auf rechtliche Grundlagen gestützt waren und somit nicht zu einer Entwurfsänderung führen konnten.

Fachliche Einwände, die im Vorverfahren noch nicht bekannt bzw. erkannt worden waren, sind im Zuge des neuerlichen Beteiligungsverfahrens nicht vorgetragen worden, da im Vorfeld der letzten Entwurfsfassung alle bekannten Probleme sehr sorgfältig planerisch bearbeitet wurden.

 

Die Verwaltung erarbeitete zu jedem Punkt eine Stellungnahme und schlägt vor, wie im Stadtrat darüber befunden werden soll. Das Ergebnis der Abwägung ist dem Abwägungsvorschlag zu entnehmen. In der Anlage 1 sind sowohl der Abwägungsvorschlag, die Listen der Beteiligungen (Öffentlichkeit, Behörden, Träger öffentlicher Belange) sowie alle eingegangenen Stellungnahmen enthalten.

 

Der Stadtrat wird gebeten über das Ergebnis der Abwägung zu entscheiden.

 

Als Anlage 2 ist dem Beschluss die Verträglichkeitsuntersuchung zur Ansiedlung eines MediaMarktes beigefügt, welche durch die GMA Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH 2012 im Auftrag der Stadt Eisenach erstellt wurde.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1:         Abwägungsergebnis mit Abwägungsvorschlag, Beteiligungslisten und eingegangenen Stellungnahmen

 

Anlage 2:         Verträglichkeitsuntersuchung zur Ansiedlung eines MediaMarktes, GMA, 2012

 

Die Anlagen können im Internet unter www.eisenach.de, Bereich Bürgerservice, Menüpunkt Politik/Stadtrat, Unterpunkt Ratsinfo, im Ratsinformationssystem für die Stadtratsmitglieder sowie im Amt für Stadtentwicklung eingesehen werden.