Betreff
Antrag des Stadtratsmitgliedes Herrn Hofmann - Ehrenkodex der Mitglieder des Stadtrates der Wartburgstadt Eisenach
Vorlage
0872-AT/2012
Art
Antrag

I. Beschlussvorschlag

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach möge beschließen:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach gibt sich einen Ehrenkodex mit folgendem Wortlaut, zu dem sich die Mitglieder des Stadtrates und seiner Ausschüsse durch ihre Unterschrift auch persönlich bekennen sollen:

 

Ehrenkodex der Mitglieder des Stadtrates der Wartburgstadt Eisenach

 

Wir, die ehrenamtlichen Mitglieder des Stadtrates der Stadt Eisenach, bestimmen das Ansehen der Stadt und des Stadtrates durch unser Verhalten wesentlich mit. Wir bekennen uns zu unserer Verantwortung, das Mandat uneigennützig zum Wohle der Bürger unserer Stadt auszuüben. In Ergänzung zu den gesetzlichen Regelungen verpflichten wir uns freiwillig zu den nachfolgenden Grundsätzen:

 

1.    Wir verpflichten uns, kein Geld, keine Sachgeschenke oder sonstige Vorteile für uns und uns nahe stehende Personen anzunehmen, wenn nicht vollständig ausgeschlossen werden kann, dass dadurch Einfluss auf Entscheidungen politischer Gremien genommen werden soll.

 

2.    Wir verpflichten uns, alle Versuche von unzulässiger Einflussnahme auf Mandatsträger, von denen wir Kenntnis erhalten, dem Oberbürgermeister anzuzeigen.

 

3.    Alle beruflichen, nebenberuflichen und ehrenamtlichen Tätigkeiten von Mitgliedern des Stadtrates und seiner Ausschüsse, die zu Interessenskollisionen mit dem politischen Mandat führen können, sind dem Oberbürgermeister anzuzeigen und von diesem in geeigneter Form zu veröffentlichen.

 

4.    Wir legen insbesondere alle geschäftlichen Verbindungen zu Unternehmen offen, die von Entscheidungen des Stadtrates oder seiner Ausschüsse unmittelbar betroffen sein könnten, oder die mit der Stadt oder städtischen Gesellschaften geschäftliche Beziehungen unterhalten.

 

5.    Wir zeigen dem Oberbürgermeister die Übernahme von Tätigkeiten und Funktionen für Unternehmen an, die geschäftliche Interessen gegenüber der Stadt Eisenach oder städtischen Gesellschaften haben. Dies betrifft alle Tätigkeiten und Funktionen, die mit Zuwendungen von Seiten derartiger Unternehmen verbunden sind, insbesondere Aufsichtsratsmandate, Beraterverträge, Anfertigung von Gutachten, publizistische und Vortragstätigkeiten, sowie Funktionen bei Interessensverbänden.

 

6.    Im Falle des Ausscheidens aus dem Stadtrat sind sofort alle mit dem Mandat verbundenen Mitgliedschaften niederzulegen.

 

7.    Wir werden Informationen, die nach der Kommunalordnung geheim zu halten sind, nicht an Dritte weitergeben und solche Informationen nicht Gewinn bringend für uns und unsere Angehörigen verwerten.

 

8.    Wir sind damit einverstanden, dass ein Ehrenrat auf die Einhaltung des Ehrenkodexes achtet und bei Verstößen dem Stadtrat Empfehlungen aussprechen kann.

 

9.    Dem Ehrenrat gehören sieben vom Stadtrat zu bestimmende Mitglieder des Stadtrates und eine gleich große Zahl von Bürgern an, die nicht dem Stadtrat oder der Stadtverwaltung angehören. Den Vorsitz führt ein neutrale(r) Ombudsmann bzw. -frau, der/die in der Stadt Eisenach kein politisches Amt bekleidet und nicht den Führungsgremien einer Partei angehört. Der/die Ombudsmann/-frau wird vom Stadtrat gewählt und schlägt dem Stadtrat die beteiligten Bürger für den Ehrenrat zur Wahl vor.

 

Der Ehrenrat wird auf Antrag von mindestens einem Viertel der Stadtratsmitglieder tätig. Er fällt seine Entscheidungen mit Zweidrittelmehrheit. Die Entscheidungen sind dem Stadtrat bekannt zu geben.


III. Deckungsvorschlag