Betreff
Berufung von zwei Stiftungsratsmitgliedern und Bestätigung des Gründungsvorstandes der Lippmann+Rau-Stiftung für Musikforschung und Kunst
Vorlage
0875-StR/2012
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.      die Berufung von zwei Gründungsratsmitgliedern der Lippmann+Rau-Stiftung für Musikforschung und Kunst für die Stadt Eisenach, wie im Stiftungsgeschäft festgelegt. Diese sind: 
Herr/Frau ………………………….         
Herr/Frau …………………………..        

2.      das Einverständnis als Stifter darüber, dass der Gründungsvorstand, wie im Stiftungsgeschäft festgelegt, aus zwei natürlichen Personen besteht. Diese sind:   
Herr Daniel Eckenfelder           
Herr Reinhard Lorenz


Begründung:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach hat am 25. Januar 2008 mit Beschluss-Nr. 0606/2008 die Errichtung einer gemeinsamen rechtsfähigen Lippmann+Rau-Stiftung für Musikforschung und Kunst beschlossen. Die Städtische Wohnungsgesellschaft Eisenach mbH und der Jazzclub Eisenach e.V. sind dabei die weiteren Stifter.

 

Zu 1.:

Die Berufung erfolgt auf der Grundlage der Satzung und dem Stiftungsgeschäft (Entwurf 03.02.2012) zur Errichtung der Stiftung, mit der Festschreibung, dass die Stadt Eisenach immer zwei Mitglieder im Stiftungsrat berufen und abberufen kann.

 

Zu 2.:

Mit der Eröffnung des Jazzarchivs am 07. Mai 1999, der Gründung der nicht rechtsfähigen Lippmann+Rau-Stiftung für Musikforschung und Kunst, die erfolgte wissenschaftliche Anbindung des Stiftungszieles bei der Hochschule für Musik “Franz Liszt” in Weimar sowie die Restaurierung und der Erhalt des Industriedenkmales “Alte Mälzerei” durch den Stifter Jazzclub Eisenach e.V. ist eine Entwicklung ablesbar, die es ermöglicht hat, eine neue, höhere Qualitätsstufe zu erreichen. Die namentlich genannten Personen sind die Initiatoren und Gründungsmitglieder der nicht rechtsfähigen Lippmann+Rau-Stiftung, die momentan von einem Treuhänder verwaltet wird. In der Phase der Vorbereitung und des Aufbaus der Stiftung erbrachten sie über mehr als zehn Jahre die o.g. fachlichen, personellen und materiellen Vorleistungen von hoher Qualität und Quantität. Um diese Bedeutungsebenen beizubehalten und zu festigen, sollte der Gründungsvorstand, wegen des vorhandenen hohen Sach- und Fachverstandes, aus den genannten Personen bestehen. Hinzu kommt, dass die Personen bewiesen haben, private Geldgeber und Sponsoren überregional zu aktivieren, was für den Bestand und die Entwicklung der Stiftung unverzichtbar ist.

 

Eine vorgenommene Vorprüfung zu der Genehmigungsfähigkeit der Stiftung bei der Genehmigungsbehörde, dem Thüringer Innenministerium, ist positiv verlaufen. Die Prüfung beinhaltet auch die finanzielle Absicherung der Stiftung, die nicht von einer städtischen jährlichen Förderung ausgeht.

Durch die Rechtsaufsicht der Stadt Eisenach, dem Thüringer Landesverwaltungsamt, wurde die Übertragung des Vermögens nicht beanstandet. Voraussetzung dafür war die Zusage, dass keine permanenten Zuschüsse durch die Stadt zur Finanzierung der Stiftung notwendig sind, was weiter Bestand hat.

 

Das Stiftungsgeschäft (Entwurf 03.02.2012) der Lippmann+Rau-Stiftung ist der Beschlussvorlage als Anhang beigefügt.


Anlagenverzeichnis:

 

1.

Stiftungsgeschäft (Entwurf 03.02.1012) über die Errichtung der Lippmann+Rau-Stiftung