II. Fragestellung
1. Wie umfangreich werden die Arbeiten sein, wann sind die abschließenden Untersuchungen zu erwarten (Zeitraum), wie wird die Öffentlichkeit darüber unterrichtet, welche Erkenntnisse sollen für den Bau gewonnen werden, welche Kosten entstehen und wer finanziert diese Maßnahme (bitte Träger und Summe benennen) ?
2. Welche Erkenntnisse wurden aus den Untersuchungen 1995/96
bereits gewonnen und wie und über wen erfolgte dazu eine Auswertung ?
3. Wäre ein solches, Anfang 2011 verabschiedetes Vorhaben (mit zumindest finanziellen Nachteilen für Bauherr und Mieter), bei Inkrafttreten einer geforderten Abwassersatzung (die strikt zwischen versiegelter und nicht versiegelter Grund-stücksfläche unterscheidet, heute noch so möglich ?
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
zur Frage 1:
Am 29.03.2012 werden
Erdaushubarbeiten im hinteren Bereich des Grundstücks Lutherplatz 4,6 unter fachlicher Begleitung des Thüringischen
Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie beginnen.
Die Arbeiten umfassen zunächst die maschinelle Abtragung des restlichen
Oberbodens. Danach kann erst durch die Denkmalfachbehörde abgeschätzt werden,
wie groß der Untersuchungsbedarf noch ist und es kann eine entsprechende
Vereinbarung zwischen Bauherr und Denkmalfachbehörde abgeschlossen werden. Über
den Zeitraum notwendig werdender archäologischer Untersuchungen kann daher zum
derzeitigen Zeitpunkt noch keine Aussage getroffen werden. Nach § 13 Abs. 3 des
Thüringer Denkmalschutzgesetzes (ThürDSchG) ist der Bauherr grundsätzlich dazu
verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren die Kosten für die denkmalfachliche
Begleitung der Erdarbeiten, für die Sicherung und Behandlung von Funden und für
die Dokumentation der zuständigen Denkmalfachbehörde zu erstatten. Nähere
Angaben hierzu wird die Grabungsvereinbarung enthalten.
zur Frage 2:
Das Grundstück
Lutherplatz 4, 6 wurde bei den archäologischen Untersuchungen 1996 fast
vollständig untersucht. Platzseitig konnten Keller freigelegt werden, die
damals bereits zum Abbruch freigegeben wurden. Die Auswertung erfolgte vom
Thüringischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie, Archäologische
Denkmalpflege Weimar. Dort liegen auch die Untersuchungsergebnisse vor.
Die nunmehr anstehenden
archäologischen Untersuchungen dienen der Bewertung und Beurteilung des
hinteren, hangseitigen Bereiches des Grundstücks, auf welchem die Untersuchungen
1996 nicht vollständig abgeschlossen wurden.
Zur Frage 3 kann die Abteilung Bauordnung/ untere Denkmalschutzbehörde keine Auskunft
geben.