Betreff
Einwohneranfrage - Unregelmäßigkeiten beim Auswahlverfahren zu Personalbesetzungen
Vorlage
EAF-0023/2012
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

1. Hat das Gericht die Bedenken des Oberbürgermeisters und des Stadtrates,bezüglich stattgefundener Unregelmäßigkeit beim Auswahlverfahren bestätigt?

 

2. Wenn Ja: gab es dienstrechtliche Konsequenzen?

 

3. Wenn es keinerlei Konsequenzen gab: Was bewog den Oberbürgermeister,dies nicht zu tun?

 

4. Gab es eine Bewertung durch das Gericht,wenn ja, wie sah diese aus?

 


Beantwortung

 

Vorbemerkung:

 

Gemäß § 18 Absatz 6 der Geschäftsordnung sind Einwohneranfragen, welche in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln wären, nicht zulässig. Ihre Fragen 2 und 3 beziehen sich auf eine Personalangelegenheit, welche der nichtöffentlichen Behandlung unterliegt. Frage 2 und 3 können daher aus rechtlichen Gründen nicht beantwortet werden.

 

 

Zu Frage 1

 

Die Entscheidung des Oberbürgermeisters, das Auswahlverfahren zur Stellenbesetzung abzubrechen wurde vom Arbeitsgericht und auch vom Landesarbeitsgericht als sachlich gerechtfertigt und korrekt bestätigt.

 

 

Zu Frage 2

 

Die Bewertung des Gerichtes wurde in der Presse (u.a. Thüringer Allgemeine vom 17.03.2010) wiedergegeben. Die gesamte gerichtliche Bewertung ist mehrere Seiten lang.
Eine auszugsweise Wiedergabe durch die Stadt als Prozesspartei beinhaltet die Gefahr einer subjektiven Auswahl. Daher empfehle ich Ihnen, das gesamte Urteil zu lesen, um sich einen eigenen Eindruck zu verschaffen. Das Urteil des Landesarbeitsgerichtes kann von Ihnen bei diesem angefordert werden. Es trägt das Aktenzeichen: 7Sa 243/08.