Betreff
Einwohneranfrage - Bürgerbegehren
Vorlage
EAF-0024/2012
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

1.      Wie positioniert sich die Verwaltung gegenüber Bediensteten, die für das Bürgerbegehren unterschreiben möchten?

2.      Bestehen verwaltungsrechtliche oder arbeitsrechtliche Bedenken gegen eine Unterschriftenleistung durch Bedienstete und/oder Angestellte der Stadtverwaltung?


Beantwortung

 

Die Teilnahme von Bediensteten, Angestellten und Arbeitern an dem Bürgerbegehren zum Erhalt der Grundschule „Am Petersberg" nach § 17a ThürKO hat keine dienstrechtliche oder arbeitsrechtliche Relevanz. Damit der Eintrag in die Sammlungsliste aber als Bürgerstimme gewertet werden kann, muss die Wahlberechtigung nach den Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes am letzten Tag der Sammlungsfrist für die Bediensteten, Angestellten und Arbeiter der Stadtverwaltung vorliegen.