II. Fragestellung
1.
Wie
positioniert sich die Verwaltung gegenüber Bediensteten, die für das
Bürgerbegehren unterschreiben möchten?
2.
Bestehen
verwaltungsrechtliche oder arbeitsrechtliche Bedenken gegen eine
Unterschriftenleistung durch Bedienstete und/oder Angestellte der
Stadtverwaltung?
Beantwortung
Die Teilnahme von Bediensteten, Angestellten und Arbeitern an dem Bürgerbegehren zum Erhalt der Grundschule „Am Petersberg" nach § 17a ThürKO hat keine dienstrechtliche oder arbeitsrechtliche Relevanz. Damit der Eintrag in die Sammlungsliste aber als Bürgerstimme gewertet werden kann, muss die Wahlberechtigung nach den Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes am letzten Tag der Sammlungsfrist für die Bediensteten, Angestellten und Arbeiter der Stadtverwaltung vorliegen.