II. Fragestellung
Wurden für alle bereits errichteten Anlagen Ausgleichsflächen errichtet
und sind solche auch bei den geplanten Projekten vorgesehen (Bitte
Windkraftanlagen und „dazugehörige“ Ausgleichsflächen auflisten)?
1.
In
welchen Fällen wurde aus welchem Grund davon abgewichen?
2.
In
welchen Fällen wurden aus welchem Grund Ausgleichszahlungen in welcher Höhe an
die Stadt fällig?
3.
Wie viel
landwirtschaftliche Nutzfläche wurde bereits durch die Errichtung von Anlagen
im Bereich der erneuerbaren Energien versiegelt?
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Für alle errichteten Anlagen wurde Ausgleich geleistet, nicht in Form von Ausgleichsflächen sondern in Maßnahmen des Artenschutzes.
Weitere Informationen können nicht gegeben werden, da es sich um Tätigkeiten im übertragenen Wirkungsbereich handelt.
Zu Frage 3. liegen im Umweltamt keine Angaben vor.