Betreff
Anfrage der B 90/Die Grünen - Stadtratsfraktion - Neue Verkehrsführung Innenstadt
Vorlage
AF-0298/2012
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Wann wird die Auswertung der Ergebnisse der veränderten Verkehrsführung vorliegen?

 

2.      Besteht die Möglichkeit, das Linksabbiegen der Fahrzeuge von der Wartburgallee in die Löberstraße wieder rückgängig zu machen?

(Wenn ja, ab wann kann das geregelt werden? Wenn nein, warum nicht?)

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

 

die Verkehrsbehörde der Stadtverwaltung Eisenach hat schon im Januar 2012 mit entsprechenden Verkehrsuntersuchungen und Verkehrszählungen begonnen, um zu ermitteln, welche Auswirkungen die veränderte Verkehrsführung hinter der Georgenkirche auf die anderen Straßen im Innenstadtgebiet hat.

 

Diese Aufgabe nimmt eine entsprechende Zeit in Anspruch, um ein aussagefähiges Ergebnis zu erhalten. Erst auf dieser Grundlage können nach Abwägung und Abstimmung weitere verkehrliche Maßnahmen getroffen werden.

 

Eine sofortige Veränderung, wie es von den Anwohnern der Löberstraße gefordert wird, kann nicht ohne diese Untersuchung erfolgen. Es ist richtig, dass es in der Umstellungsphase, nach der Sperrung des Ost-West-Verkehrs hinter der Georgenkirche zu verstärktem Verkehrsaufkommen in der Straße Kleine Löbersgasse und der Löberstraße gekommen ist.

 

Mittlerweile haben sich die Verkehrsteilnehmer an die veränderte Verkehrsführung gewöhnt und das Verkehrsaufkommen z.B. in der Goldschmiedenstraße ist von 4.500 – 5.000 Fahrzeugen pro Tag vor der Sperrung auf ca 1.900 – 2.000 Fahrzeugen pro Tag zurückgegangen und auch in der Georgenstraße in Richtung Westen von 4.299 pro Tag auf 1.161 pro Tag.

 

Also ein erheblicher Rückgang des Durchgangsverkehrs im unmittelbaren Stadtzentrum.

 

Wenn nach der vereinbarten Probezeit von einem halben Jahr alle Ergebnisse (auch die der Löberstraße ) vorliegen und eine Auswertung mit allen zuständigen Ämtern und Behörden erfolgt ist, werden dann auch weitere verkehrliche Entscheidungen getroffen.

 

Verkehrliche Entscheidungen mit Einfluss auf die Straßennetzbelegung haben immer Mehr- oder Minderverkehre in bestimmten Netzabschnitten zur Folge. Das hiervon bestimmte Straßen mehr oder minder begünstigt bzw. betroffen sind, liegt also in der Sache selbst begründet. Eine vollständige Ausnivellierung der Netzgestaltung unter Berücksichtigung aller Wünsche und Interessen der Bürger bzw. Bewohner ist leider regelmäßig nicht möglich.